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Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Plenarsitzung des Bundesrates am 02. März2018

Die Länder möchten die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie am 2. März 2018.



Zur Sicherung der Fachkräfte

Demografischer Wandel und fortschreitender Fachkräftemangel machten eine Aufwertung der unterstützenden Tätigkeiten im OP erforderlich, heißt es zur Begründung. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung würde der Beruf attraktiver, was wiederum dazu beitragen könne, dass der Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb gedeckt werde. Bislang findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens.



Finanzierung gesetzlich regeln

Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf den operationstechnischen Assistenten in das Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf. Dies soll die Finanzierung der Ausbildung sichern und den Krankenhäusern Planungssicherheit verschaffen.



Schon mehrfach im Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Bereits 2014 hatten die Länder eine entsprechende Initiative in den Bundestag eingebracht. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode unterfiel sie jedoch dem Grundsatz der Diskontinuität.