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Heute im Bundesrat: Keine Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019



Der Bundesrat hat die eigentlich für den 15. Februar 2019 geplante Abstimmung über das Gesetz zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten kurzfristig von seiner Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Es bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.


Asylentscheidungen beschleunigen

Bundestag und Bunderegierung erhoffen sich durch das Gesetz eine Beschleunigung der Asylverfahren von Staatsangehörigen der vier Herkunftsländer. In der Vergangenheit hätten entsprechende Asylanträge von vornherein geringe Erfolgsaussichten gehabt, heißt es in dem Gesetzestext. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten biete die Möglichkeit, Anträge zügiger bearbeiten und entscheiden zu können. Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen ohne asylrelevante Motive weniger attraktiv. Unberührt davon bleibe der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung.


Ergänzung im Bundestagsverfahren

Der Bundestag ergänzte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um eine Passage: bestimmte Ausländergruppen sollen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Dies betrifft z.B. Opfer von Folter, Menschenhandel oder Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, unbegleitete Minderjährige oder sonstige Personen, die eventuell aus Scham die Gründe ihrer Verfolgung im Asylverfahren nicht ausreichend deutlich vorbringen.


Zweiter Anlauf im Bundesrat

Im Jahr 2017 war ein ähnliches Gesetz aus dem Bundestag ohne Mehrheit im Bundesrat geblieben.


Gesetzliche Vermutung

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.