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Zoll News : 30 Ermittlungsverfahren direkt auf der Messe eingeleitet.

Produktfälschungen aus dem Verkehr gezogen



Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt haben auf der diesjährigen Konsumgütermesse "Ambiente" insgesamt 473 mutmaßliche Fälschungen aus dem Verkehr gezogen.

"Das war mehr als doppelt so viel wie im letzten Jahr, obwohl die 30 eingeleiteten Ermittlungsverfahren von der Anzahl her gleichgeblieben sind. Trotzdem zeigen die Zollkontrollen an der Frankfurter Messe 'Ambiente' nach nunmehr zehn Jahren deutliche Erfolge. Während alteingesessene Firmen kaum noch Fälschungen anbieten, sind es eher neu auf dem Markt agierende Firmen, die schutzrechtsverletzende Waren präsentieren", so Udo Michael Bäumle, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Darmstadt.

Die kontrollierenden Beamten wurden von Vertretern betroffener Originalhersteller und Mitarbeitern der Messe Frankfurt begleitet und unterstützt. Auch Vertreter der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben die Kontrollmaßnahmen des Zolls begleitet, um direkt vor Ort die Höhe der Sicherheitsleistungen festzulegen.

Sichergestellt wurden in diesem Jahr schutzrechtsverletzende Gegenstände wie Gläser, Messer, Koffer, Taschen, Schmuckbäume und Schüsseln. Diese stammen größtenteils aus den Ländern China, Türkei, Taiwan und Korea.

Die Zöllner nahmen zusätzlich über 231 Kataloge und CDs mit oder entfernten die Seiten, auf denen die Fälschungen abgebildet waren. Damit wird verhindert, dass die Plagiate auf der Messe bestellt werden und später in den Handel kommen.

Für zu erwartende Strafen und Gerichtskosten mussten die Beschuldigten insgesamt 29.250 Euro Sicherheitsleistungen hinterlegen.

Die sichergestellten Waren werden nach Abschluss der eingeleiteten Verfahren vernichtet.

Zusatzinformation
Eine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz beantragen. 
Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.

Bild 1 : Gefälschte Koffer

Bild 2 : Taschen als Produktfälschungen

Bild 3 : Plagiate von Gläsern