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Boxen : Statement von Agit Kabayel und die Schilderung der Sachlage von Rechtsanwalt Oliver Ufermann.

Agit Kabayel, Europameister im Schwergewicht: 

„Ich bin das Opfer einer fehlerhaften Handy-Ortungsmaßnahme! Nun erwarte und wünsche ich, neben der Erstattung der beschädigten Sachgegenstände in meiner Wohnung, auch eine offizielle und öffentliche Entschuldigung der Ermittlungsbehörden, der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft, sowie eine öffentliche Richtigstellung in den Medien, die vorschnell berichtet haben!“

Hier nun die Schilderung des Sachstandes von Agit Kabayels Rechtsanwalt Oliver Ufermann, Duisburg:

Gestern habe ich mit meinem Mandanten, Herrn Kabayel, bei der Polizei in Mülheim an der Ruhr einen Termin zu einer Beschuldigtenvernehmung wahrgenommen. Über das Ergebnis möchte ich kurz informieren.

Zur Vorgeschichte setze ich als bekannt voraus, dass gegen meinen Mandanten vor einer Woche Vorwürfe erhoben wurden, er sei an einem Anschlag auf ein Café in Essen beteiligt.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs am Morgen des 9.02.17, konnte die Verteidigung durch Unterstützung von Herrn Kabayel entlastende Dokumente vorlegen, so dass die kurzzeitigen Fahndungsmaßnahmen gegen meinen Mandanten aufgehoben wurden.

Im Rahmen der Vernehmung am 16.02.17, die auf eigene Veranlassung meines Mandanten hin erfolgte, bestätigte sich die Beweiskraft der vorgelegten Unterlagen und die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe wurden vollumfänglich ausgeräumt. 

Es stellte sich letztlich so dar, dass mein Mandant lediglich aufgrund einer rein technischen Ermittlungsmaßnahme in das Visier der Ermittlungen geraten ist. Herr Kabayel hat - wie viele andere Personen auch - mehrere Mobilfunkverträge auf seinen Namen abgeschlossen, die von seiner Familie (Eltern, kleine Schwester) genutzt werden. Aufgrund der räumlichen Nähe des elterlichen Betriebes zum Tatort haben sich auch diese Rufnummern meines Mandanten in die mehrere hundert Meter umspannende Funkzelle eingeloggt, in der sich unter anderem das Café befindet, auf das der Anschlag verübt wurde. Während dessen hielten sich die Eltern und die kleine Schwester selbst in den Räumen des elterlichen Betriebes einige hundert Meter entfernt auf; Herr Kabayel selbst war zu diesem Zeitpunkt nachweisbar in München.

Leider wurden durch diese rein technischen Ermittlungsmaßnahmen die Vorwürfe gegen meinen Mandanten erhoben. Die Verteidigung geht in Übereinstimmung mit den Behörden davon aus, dass in Kürze eine Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO erfolgen wird, weil kein Tatverdacht gegen meinen Mandanten besteht und so Herr Kabayel vollständig rehabilitiert wird.
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