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Heute im Bundesrat: Länder sind gegen eine europäische Katastrophenschutzreserve

Plenarsitzung des Bundesrates am 02. März 2018

Der Bundesrat wendet sich gegen das Vorhaben der Kommission, eine europäische Katastrophenschutzreserve zur Hilfe nach Naturkatastrophen aufzubauen. Eigene operative Kompetenzen der EU bedeuteten einen Paradigmenwechsel, der weder sachdienlich sei noch eine Grundlage in den europäischen Verträgen finde, heißt es in der Stellungnahme vom 2. März 2018 zu den Brüsseler Vorschlägen.



EU darf lediglich unterstützen

Zwar seien die vielfältigen Katastrophen und insbesondere auch die Waldbrände in Portugal in höchstem Maß bedauerlich. Sie rechtfertigten jedoch keine Abkehr vom bisherigen Gemeinschaftsverfahren, wonach die Mitgliedstaaten primär verantwortlich sind, betonen die Länder. Evaluierungen hätten das bisherige Verfahren mehrfach als positiv bewertet. Deshalb sei auch die Sprachregelung der Kommission bis zuletzt gewesen, es lediglich behutsam weiterzuentwickeln, nicht jedoch neu auszurichten. Dem Vorschlag stünde zudem Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entgegen, wonach die EU die Mitgliedstaaten lediglich unterstützen darf.



Vollständige Kontrolle der Kommission geplant

Mit ihren Plänen reagiert die Kommission auf die Häufung verheerender Katastrophen insbesondere im vergangenen Jahr. Sie hätten deutlich gemacht, dass das europäische Katastrophenschutzverfahren an seine Grenzen gekommen sei. Die sogenannten rescEU-Teams sollen unter der vollständigen operativen Kontrolle der Kommission stehen und mit Löschflugzeugen, Pumpen, Feldlazaretten, medizinischen Notfallteams sowie Material ausgestattet sein.



Nationale Einheiten auf Anforderung aus Brüssel

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission Neuerungen bei den bereits existierenden nationalen Einheiten: Brüssel soll diese künftig direkt anfordern können. Bislang gilt hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Finanzierung anderer politischer Bereiche möchte die EU künftig an die Stärkung der Katastrophenprävention knüpfen. So sollen Anstrengungen und Investitionen der Mitgliedstaaten im Bereich Prävention und Vorbereitung zukünftig bei der Mittelvergabe aus den Fonds berücksichtigt werden.