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Bundestag

Heute im Bundestag: Fluggastkontrolle bei Kopfbedeckung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 18. April 2018
  1. Adressangabe im E-Personalausweis
  2. Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug l
  3. Fluggastkontrolle bei Kopfbedeckung
  4. Geringere Eigenanteile durch Reformen
  5. Gebärdensprache ist schon eigene Sprache
  6. Angebote für die Geburtshilfe


01. Adressangabe im E-Personalausweis

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland nutzbar zu machen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende öffentliche Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Der in Antibes (Frankreich) wohnhafte Petent hatte gefordert, dass auch eine ausländische Adresse in den Personalausweis eingetragen werden kann, um diesen als elektronischen Identitätsnachweis nutzen zu können. Derzeit werde bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland keine Adresse sondern die Angabe: "keine Hauptwohnung in Deutschland" im Personalausweis eingetragen, heißt es in der Petition. Damit sei die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises für Auslandsdeutsche ausgeschlossen, wenn an Diensteanbieter die tatsächliche Adresse für die Geschäftszwecke übermittelt werden muss, beklagt der Petent. Auch der Versand amtlicher Dokumente sei an die Angabe der tatsächlichen Anschrift gekoppelt. Gleiches gelte bei der Eröffnung eines Bankkontos oder auch der Bestellung bei Onlineversandhändlern, die den elektronischen Personalausweis für die Abwicklung von Onlinebestellungen verwenden.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, dient der Personalausweis der eindeutigen Identifizierung einer Person. Als hoheitliches Dokument dürfe er nur "behördlich überprüfte und überprüfbare Angaben" über den Ausweisinhaber enthalten. Einen Wohnsitz im Ausland könnten deutsche Behörden jedoch nicht in jedem Fall verlässlich nachvollziehen, da nicht alle Staaten ein Melderegister oder vergleichbare Einrichtungen unterhielten. Daher habe der Gesetzgeber entschieden, im Datenfeld Anschrift nur die in allen Fällen nachprüfbare Information "keine Hauptwohnung in Deutschland" einzutragen und im Chip zu speichern.

Die Abgeordneten stellen zugleich jedoch fest, dass Dienstleistungsanbieter offenbar viele ihrer Dienste so konzipieren würden, das eine Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion nur dann erfolgreich abgeschlossen wird, wenn der Chip eine geprüfte Meldeadresse enthält. Daher begrüßt der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge, "dass das BMI derzeit nach einer Lösung sucht, die die Interessen der Anbieter von Online-Anwendungen mit sicherer Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion berücksichtigt und für die deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland sinnvoll und handhabbar ist". Allerdings könne eine Verbesserung der Situation nicht kurzfristig erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die Petition für geeignet, in die laufende Prüfung der Thematik einbezogen zu werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.




02. Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug l

Inneres, Bau und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über vom Generalbundesanwalt eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Bezug zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) "wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1364). Wurden danach im Jahr 2013 im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) 16 solcher Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet, stieg diese Zahl über jeweils 21 in den beiden Folgejahren und 36 im Jahr 2016 auf 135 im vergangenen Jahr.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden in zehn Strafverfahren elf Angeklagte rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Diejenigen Fälle, in denen das Verfahren nach einer Abgabe durch den GBA gemäß Paragraf 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes von einer Generalstaatsanwaltschaft weitergeführt wurden, sind in diesen Angaben laut Vorlage nicht enthalten. Der Anstieg von Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erklärt sich laut Bundesregierung "maßgeblich durch die Fälle, in denen Personen, die nach einer Flucht nach Deutschland hier einen Asylantrag stellten, sich in ihrer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung der PKK oder einer ihrer Teilorganisationen bezichtigten".




03. Fluggastkontrolle bei Kopfbedeckung

Inneres, Bau und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Luftsicherheitskontrollen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1575) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1325). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein höheres Risiko für die Luftsicherheit im Schengen-Raum besteht, "wenn während der Sicherheitskontrolle der Kopfbereich ganz oder teilweise (zum Beispiel Haarbereich) durch Textilien (zum Beispiel Basecap, Kopftuch, Burka, Chimar, Hidschab, Niqab, Tschador, Dastar oder Turban) bedeckt ist".

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, umfassen Luftsicherheitskontrollen in Deutschland die Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck und sind so vorzunehmen, "dass hinreichend sichergestellt ist, dass Fluggäste keine verbotenen Gegenstände mitführen". Hierbei stünden dem Kontrollpersonal neben der Nutzung von Kontroll- und Detektionstechnik die Durchsuchung von Hand und Inaugenscheinnahme von Personen und Sachen zur Verfügung.

Es entspreche der Lebenswirklichkeit, dass Situationen entstehen, die eine individuelle und auf besondere Umstände ausgelegte Anwendung der zur Verfügung stehenden Kontrollmethoden erfordern, führt die Bundesregierung weiter aus. Hierzu zählten "beispielsweise Gipsverbände und medizinische Prothesen ebenso wie religiöse Kopfbedeckungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität". Die durch das Kontrollpersonal zu wählenden Kontrollmethoden müssten hinreichend sicherstellen, dass auch solche Fluggäste keine verbotenen Gegenstände mitführen. Gipsträger, Träger von Prothesen wie auch Träger religiöser Kopfbedeckungen könnten in extra hierfür vorgesehenen Kontrollkabinen und Diskretionsbereichen kontrolliert werden, wo Kopfbedeckungen beispielsweise abgenommen und kontrolliert werden können. Ein höheres Risiko bestehe insofern nicht.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, erkennen Sicherheitsscanner unter der Kopfbedeckung verborgene Gegenstände "genauso wie unter Pullovern, Hemden und Hosen, welche grundsätzlich auch nicht abzulegen sind".




04. Geringere Eigenanteile durch Reformen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.




05. Gebärdensprache ist schon eigene Sprache

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.



06. Angebote für die Geburtshilfe

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit Angeboten für die Geburtshilfe befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/1619) die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Schwangere könnten zwar theoretisch wählen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen wollten, faktisch müssten sie aber lange Anfahrtswege in Kauf nehmen oder spontan eine neue Geburtsklinik suchen, weil Kreißsäle überfüllt oder nicht vorhanden seien.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Einzelheiten erfahren über die Angebotsstrukturen der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe in Deutschland.


Foto: Bundesregierung / Bergmann