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Bundestag

Heute im Bundestag: Altersgrenzen für das Kinderkrankengeld

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 25. April 2018
  1. Altersgrenzen für das Kinderkrankengeld
  2. Bundesrat für Änderung des Waffengesetzes
  3. Gefahr einer Immobilienblase
  4. Statistik zu politisch motivierten Straftaten
  5. Desinformation bei vergangenen Wahlen
  6. Öffentlichkeitsfahndung thematisiert


01. Altersgrenzen für das Kinderkrankengeld

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist - etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere - neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen - Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".




02. Bundesrat für Änderung des Waffengesetzes

Inneres, Bau und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Waffenbehörden sollen nach dem Willen des Bundesrates vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden einholen müssen. Damit soll der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrolliert und eingedämmt werden können, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Waffengesetzes (19/1715) hervorgeht.

Danach sind die Waffenbehörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern bisher lediglich verpflichtet, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Stellungnahmen der örtlichen Polizeidienststellen zurückzugreifen. Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Abfrage von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung bestehe für die Waffenbehörden derzeit nicht. Daher soll das Verfahren der Zuverlässigkeitsprüfung dem Gesetzentwurf zufolge um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ausführt, unterstützt sie "Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum entgegenzuwirken". Es sei jedoch zu beachten, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode "gesetzliche Änderungen vorgenommen worden sind, die dieses Ziel verfolgen". Die unter anderem mit dem Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 30. Juni 2017 implementierten Änderungen zielten wie die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelanfrage auf eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen Waffenbehörden und Verfassungsschutzbehörden. "Die Ergebnisse der Umsetzung dieser neuen Regelungen sollten daher zunächst abgewartet werden", heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung weiter.




03. Gefahr einer Immobilienblase

Inneres, Bau und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Gefahr für eine auf Kreditfinanzierungen zurückgehende Immobilienblase in Deutschland. Daher gebe es auch keine akute Gefährdung der Finanzstabilität, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1573) auf eine Kleine Anfrage (19/1268) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bemerkungen der Bundesbank, wonach die Immobilienpreise in Metropolen deutlich überbewertet sind, seien ebenfalls nicht als Finanzrisiko zu werten; die Kreditvergabestandards seien unverändert, das Angebot sei nicht sonderlich ausgeweitet worden.

Zugleich verweist die Bundesregierung auf Bundesgesetze und EU-weite Richtlinien, die im Zweifel bei der Neuvergabe von Krediten auf eine ausreichende Eigenkapitalquote hinwirken. Wie hoch eine solche Quote sein sollte, um eine Immobilienblase zu vermeiden, vermochte die Bundesregierung nicht zu sagen. Zum einen sei die Einschätzung Sache des Kreditgebers, zum anderen hänge die Gesamtsituation von zu vielen Einflussfaktoren ab, um Pauschalaussagen treffen zu können.

Von den Fragestellern angeführte Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen, die unter anderem Kreditlaufzeiten und die Möglichkeiten von Sondertilgungen betreffen, sieht die Bundesregierung als marginal an.




04. Statistik zu politisch motivierten Straftaten

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die endgültige Abstimmung der für das Jahr 2017 erfassten statistischen Angaben zu politisch motivierten Straftaten ist zwischen Bund und Ländern mit Stand 10. April noch nicht abgeschlossen gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im Jahr 2017" (19/1421) hervor. Darin verweist die Bundesregierung zugleich die vorläufigen Fallzahlen, die in ihren Antworten (18/1253518/13330), 19/14819/987) auf die quartalweisen Anfragen der Fraktion zur "Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten" in den vier Quartalen des vergangenen Jahres angegeben sind.




05. Desinformation bei vergangenen Wahlen

Inneres, Bau und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung "über rechtsextreme Einflussnahme durch Desinformation im Zusammenhang mit den vergangenen Wahlen in den USA, Deutschland, Frankreich und Italien" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/1713). Darin fragen die Abgeordneten zudem, "welche konkreten Maßnahmen gegen Fake News, gezielte Desinformationskampagnen und den missbräuchlichen Einsatz sogenannter ,Social Bots'" die Bundesregierung seit 2017 umgesetzt hat und welche geplant sind. Ferner wollen sie unter anderem wissen, ob es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen signifikanten Anstieg gemeldeter und gelöschter Falschnachrichten in sozialen Medien gibt.




06. Öffentlichkeitsfahndung thematisiert

Inneres, Bau und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Öffentlichkeitsfahndung nach Verdächtigen in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel auf europäischer Ebene" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1652). Darin schreibt die Fraktion, der Hamburger Innensenator Andy Grote habe "Anfang Februar 2018 angekündigt, die nach dem G20-Gipfel begonnene sogenannte Öffentlichkeitsfahndung nach vermeintlichen Straftätern im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Gipfel ,auch im europäischen Ausland' durchzuführen". Das Bundeskriminalamt unterstütze nach Angaben der Bundesregierung die Hamburger Behörden in dieser Angelegenheit "beratend".

Im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung seien Fotos von Verdächtigen veröffentlicht worden, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welchen besonderen rechtlichen Anforderungen die Übermittlung von Bildern Verdächtiger oder von Zeugen an ausländische Polizeibehörden nach Rechtseinschätzung der Bundesregierung unterliegt.


Foto: Bundesreierung / Bergmann