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Bundesregierung will NPD-Ausschluss beantragen

18. April 2018

Die Bundesregierung will die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Einen entsprechenden Antrag wird sie beim Bundesverfassungsgericht stellen. Diesen Beschluss fasste das Bundeskabinett.

Die rechtliche Grundlage für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung hatte der Deutsche Bundestag im letzten Jahr geschaffen, indem er Artikel 21 Grundgesetz geändert hat. Dieser ermöglicht, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Dadurch soll diese nicht mehr von den finanziellen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats profitieren.

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Bundesrat hat kürzlich bereits beschlossen, einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Im Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt, sprach aber kein Verbot aus. Allerdings hatte das Gericht auf weniger einschneidende Maßnahmen hingewiesen. So könnte mit einer Grundgesetzänderung die Kürzung oder Streichung staatlicher Finanzmittel erreicht werden. Daraufhin hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2017 die Verfassung entsprechend geändert.