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Magdeburg: 1,1 Millionen Euro für Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach Jugendstrafrecht

Magdeburg (MJ). Für den Täter-Opfer-Ausgleich nach Jugendstrafrecht stehen in Sachsen-Anhalt  bis 2022 insgesamt rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.  Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt fördert damit ab dem 01. Juli 2017 Maßnahmen geeigneter freier Träger der Straffälligenhilfe.

Interessierte freie Träger der Straffälligenhilfe können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 406 - , Domplatz 2 - 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. Mai 2017 um eine Förderung bewerben.

Justizministerin Anne-Marie Keding ( Foto ): "Gerade im Bereich der Jugendkriminalität spielt die Auseinandersetzung des Täters mit seiner kriminellen Handlung eine wichtige Rolle. Die Gegenüberstellung mit dem Opfer zwingt ihn, sich mit den Folgen seiner Tat auseinanderzusetzen. Der Täter-Opfer-Ausgleich erspart dem Opfer einen möglichen Rechtsstreit und die Vernehmung als Zeugen."

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Personal- und Sachausgaben. Verspätet eingereichte Projektkonzeptionen können nicht berücksichtigt werden.