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Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Plenarsitzung des Bundesrates am 23.03.2018

Im Notfall helfen die anderen: Der Bundesrat hat heute einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.

Und umgekehrt

Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Der Schutz umfasst unter anderem Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder bei Verhaftungen. Bereits seit den 1990er Jahren ist diese gegenseitige Unterstützung Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.

Regelung zur Kostenerstattung

Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Es enthält auch eine Regelung zur Kostenerstattung: Muss Deutschland einem anderen Land dessen Auslagen erstatten, kann es anschließend diesen Betrag vom betroffenen Bürger wieder zurückholen.

Mehrere Hundert Fälle

Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. In acht Fällen haben Deutsche die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.