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Urteil: Darf ein Radfahrer freihändig Fahrrad fahren?

Einige Radfahrer sehen es als Heraus­forderung an frei­händiges Fahren zu üben. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf ein Radfahrer freihändig Fahrrad fahren?

Ein Radfahrer ist es nach § 23 Abs. 3 Satz 2 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verboten freihändig zu fahren. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungs­widrigkeit und muss daher mit einem Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird.

Darf einhändig Fahrrad gefahren werden?

Da die Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 2 StVO nur das frei­händige Radfahren verbietet, kann einhändig Fahrrad gefahren werden. Ein Verkehrs­verstoß liegt darin nicht. Jedoch kann es sich auf die zivil­rechtliche Haftung auswirken, wenn es aufgrund des ein­händigen Radfahrens zu einem Unfall kommt. So musste sich im Dezember 2015 ein Radfahrer ein Mit­verschulden von 75 % anlasten lassen, als er einhändig fahrend und mit zwei Hunden an der Leine plötzlich stark abbremsen musste und dabei zu Fall kam (Landgericht Münster, Urteil vom 16.12.2015, Az. 1 S 56/15).

Quelle: refrago/rb