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Der Landesbehindertenbeirat in Sachsen-Anhalt stellt Forderungen an die Politik

2. Mai 2018

5. Mai 2018: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen


Dieses Jahr ist im Rahmen des "Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" in Sachsen-Anhalt lautstarker Protest angesagt. Das diesjährige Motto lautet: "Inklusion von Anfang an - Raus aus dem Winterschlaf!“

 

Mit einer Kampagne macht der Landesbehindertenbeirat in Sachsen-Anhalt Druck auf die Politiker, das neue Behindertengleichstellungsgesetz zu verabschieden. Landesweit werden Flugblätter verteilt, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

 

Seit Mitte 2017 hat der Landesbehindertenbeirat einen Entwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungrechtes erarbeitet. Nun liegt es am Landtag, ob das neue Behindertengleichstellungsgesetz kommt, oder auch nicht!

 

Der Gesetzentwurf schlägt eine gesetzliche Neuordnung von Strukturen und Zuordnungen vor, um bisherige Gesetzeslücken zu schließen, mangelnde Umsetzung zu korrigieren und eine sachgerechte moderne Weiterentwicklung zu gewährleisten.

 

Hier einige Beispiele aus dem Gesetzentwurf:

 

-        Der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftragte sollen nicht mehr dem für Soziales zuständigen Ministerium zugeordnet, sondern an den Landtag angebunden sein. So wie der Landtag die Landesregierung kontrolliert, sollen es dann auch der Beirat und der Behindertenbeauftragte tun können. Hier wird die Gewaltenteilung ernst genommen.

 

-        Das geplante Gesetz passt sich an den Wortlaut der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen an und setzt Völkerrecht in Landesrecht um.

 

-        Vorgesehen ist die Verbesserung der Herstellung von Barrierefreiheit. Weiter eindeutig definiert ist unter anderem die geplante institutionelle Errichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

 


-        Neu geregelt ist die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung der Teilhabeassistenz, was bisher nicht der Fall war. Die Finanzierung von Teilhabeleistungen soll garantiert werden.

 

-        Nicht unerwähnt bleiben darf die Stärkung kommunaler Behindertenbeauftragter, die künftig hauptamtlich tätig sein sollen.

 

-        Weiterhin sieht das Gesetz die Schaffung einer Koordinierungsstelle für  Mädchen und Frauen mit Behinderungen vor, um doppelte Benachteiligungen zu bekämpfen.

 

Wenn der Gesetzesentwurf nicht zeitnah, das heißt noch vor der Sommerpause 2018, in die parlamentarische Arbeit eingebunden wird, greifen die geforderten Änderungen insgesamt erst in einigen Jahren.

 

Kommt 2019 kein neuer Behindertenbeirat zusammen, der die Interessen aller Menschen mit Behinderungen vertritt, findet auf Landesebene keine qualifizierte Vertretung mehr statt.

 

Deswegen rufen der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftrage zum Europäischen Protesttag am 5. Mai 2018 die Abgeordneten des Landtages auf, sich noch 2018 dieser Novellierung zu stellen.

 

Im Rahmen der Kampagne „Informieren, Mobilisieren, Protestieren“ stellt der Landesbehindertenbeirat Flugblätter zur Verfügung. Alle Betroffenen, die Menschen mit Beeinträchtigungen, die Kommunen, die Verbände und die Kirchen sind aufgefordert, beim Landtag die Reformen einzufordern nach dem Motto „Raus aus dem Winterschlaf, Aktendeckel auf!“