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Heute im Bundestag : Selbstverpflichtung der Autohersteller.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi., 01. Februar 2017 


Übersicht

* Kommunale Unternehmen im ÖPNV
* Restschuldversicherungen wenig gefragt
* Kein Engpass bei Stuttgart-Zuffenhausen
* Baumaßnahmen an der Elbe
* Situation strukturschwacher Regionen
* Selbstverpflichtung der Autohersteller

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Kommunale Unternehmen im ÖPNV
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag



Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für einen fairen Wettbewerb und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten im Nahverkehr ein. In einem Antrag (18/10978) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den weitgehenden Konkurrenzschutz des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehre abbaut. Zugleich sollen die Kompetenzen der kommunalen Aufgabenträger so erweitert werden, dass öffentliche Interessen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgesetzt und auch soziale und ökologische Standards definiert werden können. 


Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Grünen auf die letzte Novelle des PBefG bei der der Gesetzgeber den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre neu justiert habe. Danach sei es möglich, dass sogenannte eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge für Linienverkehre des ÖPNV genehmigt werden, "obwohl sie öffentliche Zuschüsse für die Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinderungen erhalten" und es sich daher offenkundig um eine "konstruierte Eigenwirtschaftlichkeit" handle. 


Wie es in dem Antrag weiter heißt, könne die Neuregelung auch zu einer Genehmigung von Nahverkehrsleistungen führen, "ohne dass ein vergaberechtlicher Wettbewerb stattfindet, den die kommunalen Aufgabenträger über soziale und ökologische Kriterien gestalten können und ohne dass eigene kommunale Unternehmen den vorab genehmigten eigenwirtschaftlichen Verkehren Konkurrenz machen können". Dieser Rechtsrahmen habe zur Folge, dass sich eine Vielzahl kommunaler Unternehmen der Gefahr ausgesetzt sehe, von eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt zu werden, da kommunale Unternehmen im Regelfall höhere Tariflöhne zahlen, während ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller - wegen der bei eigenwirtschaftlichen Konkurrenzanträgen nicht anwendbaren Vergaberichtlinien - nicht an soziale aber auch ökologische Kriterien gebunden sei. 


Die Grünen machen deutlich, dass angesichts der Vielzahl auslaufender Verkehrsverträge zwischen den Kommunen und ihren kommunalen Verkehrsunternehmen im Jahr 2017 eine kurzfristig wirksame Lösung erforderlich sei. Daher hätten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des PBefG in den Bundesrat eingebracht. Damit solle sichergestellt werden, dass "Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen".

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Restschuldversicherungen wenig gefragt
Finanzen/Antwort


Berlin: (hib/HLE) Sogenannte Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort 18/10871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherungssumme habe 31 Millionen Euro betragen. 


Nach Ansicht der Bundesregierung kann es grundsätzlich "sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch eine Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern". Die Kunden sollten allerdings die individuellen finanziellen Risiken in Relation zu den entsprechenden Kosten für den Versicherungsschutz sorgfältig abwägen.

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Kein Engpass bei Stuttgart-Zuffenhausen
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort



Berlin: (hib/HAU) Auf dem viergleisigen Streckenabschnitt zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Feuerbach liegen nach Aussage der Bundesregierung derzeit keine Überlastungen vor. Das geht aus der Antwort (18/10925) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10729) hervor. Aus der durchgeführten Engpassanalyse beim angenommenen Bedienungsangebot seien keine Engpässe ersichtlich, durch die ein weiterer Ausbau gerechtfertigt sei, schreibt die Regierung. Ihrer Aussage nach ist die zweigleisige Teilstrecke 4800 im Tageszeitraum (6-22 Uhr) optimal ausgelastet. In der Hauptverkehrszeit (14-19 Uhr) werde die Grenze des optimalen Leistungsbereiches nahezu erreicht. Die ebenfalls zweigleisige S-Bahn-Strecke 4801 sei über den gesamten Tageszeitraum hoch ausgelastet, wobei in Spitzenzeiten der optimale Leistungsbereich nahezu ausgeschöpft werde. 


Nach Regierungsangaben sind im Nah- und Fernverkehr keine fahrplantechnischen Konflikte zu erwarten. "Daher erscheint ein Ausbau dieses Bereichs keine zwingende Voraussetzung für einen Deutschland-Takt zu sein", heißt es in der Antwort. Gleichwohl werde das Bundesverkehrsministerium einen Ausbau dieses Streckenabschnitts mit dem Ziel einer Fahrzeitverkürzung bei der gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen Erstellung eines Zielfahrplans 2030 betrachten. Nur im Kontext der Reisezeitverkürzung für einen integralen Taktfahrplan besitze diese Ausbaumaßnahme die Chance auf eine gesamtwirtschaftliche Rentabilität, schreibt die Regierung.

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Baumaßnahmen an der Elbe
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort



Berlin: (hib/HAU) Das Gesamtkonzept Elbe des Bundes und der Länder soll zeitnah beschlossen und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10553) bezüglich aktueller Baumaßnahmen an der Elbe mit. Auf die konkrete Nachfrage der Grünen, woraus sich die Notwendigkeit ergeben habe, 13 ursprünglich gepflasterte Buhnen am Elbkilometer 242 komplett abzutragen, um diese wieder neu als geschotterte Buhnen aufzubauen, schreibt die Bundesregierung, die Buhnen lägen in der sogenannten Erosionsstrecke. Sie würden im Rahmen der Unterhaltung auf Grundlage des gemeinsamen Sohlstabilisierungskonzepts des Bundes und der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt instandgesetzt. Dabei seien geometrische Anpassungen der Buhnen erfolgt, um der Erosion in dieser Strecke entgegenzuwirken.

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Situation strukturschwacher Regionen
Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage



Berlin: (hib/HAU) Die Situation der strukturschwachen Regionen in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10951). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Kreise und kreisfreien Städte unterdurchschnittliche oder stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse aufweisen. Gefragt wird auch, inwiefern nach Kenntnis der Bundesregierung eine Korrelationen zwischen den regionalen Lebensverhältnissen und der Anzahl von Nichtwählern sowie den Wahlergebnissen rechtspopulistischer Parteien besteht.

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Selbstverpflichtung der Autohersteller
Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage



Berlin: (hib/HAU) Nach der Zahl der Autohersteller, die bereits eine von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeforderte freiwillige Selbstverpflichtung für realistischere Abgaswerte eingegangen sind, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10963). Gefragt wird auch, welche Emissionen die Hersteller im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung prüfen sollen. Wissen wollen die Abgeordneten außerdem, inwiefern ein Medienbericht zutreffend sei, nach dem das Bundesverkehrsministerium eine Wiedereinführung der Endrohrmessungen bei der Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge plane. Ob die Bundesregierung das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission vom Dezember 2016 in Bezug auf "mangelnde Sanktionen der Bundesregierung gegenüber Volkswagen sowie die Weigerung der Bundesregierung, alle Informationen der Untersuchungskommission ,Volkswagen' offenzulegen" für gerechtfertigt hält, wollen die Grünen ebenfalls erfahren.

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Deutscher Bundestag - Mi., 01. Februar 2017