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Kompromiss zu § 219a: Bundesrat äußert sich nicht

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 darauf verzichtet, sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern.

In der Plenarabstimmung erhielten weder die Ausschussempfehlungen für eher kritische Äußerungen noch das positive Votum "keine Einwendungen" eine Mehrheit. Daher kam eine Stellungnahme nicht zustande.

Bloße Information künftig zulässig

Nach dem Gesetzentwurf sollen Arztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen beispielsweise zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Dafür machen sie sich weiterhin strafbar.

Liste der Bundesärztekammer

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie enthält auch die Namen der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und im Internet einsehbar.

Pille zwei Jahre länger kostenlos

Darüber hinaus schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Krankenkassen die Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Länderinitiative geht weiter

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen fordern schon seit längerem die Abschaffung des Werbeverbots in § 219a StGB. Bereits im Dezember 2017 haben sie einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Er sieht die vollständige Aufhebung von § 219a StGB vor.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren

Als nächstes geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Ausschussberatungen des Bundestages. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat dort bereits heute stattgefunden. Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang erneut in den Bundesrat.

Ein langer Streit

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche war zwischen den Koalitionspartnern lange umstritten. Für Aufsehen hatte im vergangenen Jahr der Prozess gegen eine Gießener Gynäkologin gesorgt. Sie hatte auf ihrer Website über legale Abtreibungen informiert und war deshalb wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot nach § 219 a zu einer Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden war.