header-placeholder


image header
image
Screenshot 2017 09 20 16.22.48.news

SACHSEN-ANHALT HEUTE: Land fördert neue Funkgeräte für die Freiwilligen Feuerwehren

Magdeburg, den 24. Oktober 2018


Innenminister Holger Stahlknecht hat sich mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt zu notwendigen Ersatzbeschaffungen von Handfunkgeräten für die Feuerwehren im Land ausgetauscht. Im Ergebnis wird das Land die Anschaffungen neuer Geräte letztmalig finanziell unterstützen. Es ist geplant, mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm Brandschutz allen Gemeinden einen Festbetrag von 400 Euro pro auszutauschendem Gerät zuzuwenden. Damit können mehr als 50 Prozent der Kosten durch das Land gefördert werden.

 

Innenminister Stahlknecht (Foto): „Mit der Förderung entlastet das Land die Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell in ihrer Zuständigkeit im abwehrenden Brandschutz für die Sicherstellung der Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen. Mit der Unterstützung würdigt das Land zudem das Ehrenamt.“

 

Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindesbundes: „Wir danken Minister Stahlknecht für die Bereitschaft, den Städten und Gemeinden bei der Beschaffung der Funkgeräte zur Seite zu stehen. Das ist für uns keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit den Feuerwehren.“

 

Die Digitalfunktechnik hat erhebliche Qualitätsverbesserungen im Sprechfunk gebracht. Mit der technischen Verbesserung ist aber verbunden, dass die Handsprechfunkgeräte in kürzeren Intervallen als früher im Analogfunk ausgetauscht werden müssen. Spätestens bis Ende 2020 müssen circa 8.800 Geräte im Land ausgetauscht werden, davon 7.800 Geräte bei den Gemeinden. Dies stellt viele Gemeinden vor finanzielle Probleme. Das Land wird daher die Beschaffung von Endgeräten im Digitalfunk fördern. Die Gemeinden können unmittelbar Geräte aus einem durch das Land abgeschlossenen Rahmenvertrag zu guten Konditionen abrufen oder sie von anderen Herstellern beziehen.


Die Förderung wird über das Landesverwaltungsamt abgewickelt und für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgen.