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Landgericht Halle: Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste in Merseburg und Teuchern.

Mittwoch, den 9. Januar 2019


Prozessbeginn: Heute 9:00 Uhr

13 KLs 11/18

Der Angeklagte G. ist im Oktober 1977 geboren, die Angeklagte L. im Januar 1972.

Den Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 69 Fällen zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen jeweils Inhaber von Pflegediensten in Merseburg und Teuchern gewesen sein.

Der G. soll im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2013 mit seinem Pflegedienst Vereinbarungen mit einer Krankenkasse geschlossen haben, durch die er sich zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet habe. Tatsächlich seien die Leistungen aber durch Angestellte des Pflegedienstes der L. erbracht worden, der allerdings nicht über die erforderliche Zulassung zur Leistungserbringung verfügt habe. Gleichwohl soll der G. gegenüber der Krankenkasse die Pflegeleistungen so abgerechnet haben, als hätte er sie mit seinem Pflegedienst erbracht, woraufhin die Krankkasse insgesamt rund 277.000,00 Euro ausgezahlt habe, was sie unterlassen hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die Leistungen durch ein nicht zugelassenes Unternehmen erbracht wurden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt bei der Feststellung des strafrechtlich relevanten Schadens die sogenannte "streng formale Betrachtungsweise", nach der ein Vergütungsanspruch insgesamt nicht besteht, wenn die abgerechneten Leistungen auch nur in Teilen den gesetzlichen und/oder vertraglich geforderten Anforderungen nicht genügen.

Der G. hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen, die L. hat angegeben, von der Täuschung nichts gewusst zu haben.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.