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Bund der Steuerzahler veröffentlicht Schwarzbuch 2018/2019 - Sechs Fälle aus Sachsen-Anhalt

Dienstag, den 6. November 2018


Der Bund der Steuerzahler veröffentlichte heute am 06. November 2018 sein „Schwarzbuch – 
Die öffentliche Verschwendung 2018/2019“. 

Das jährlich erscheinende Schwarzbuch zeigt exemplarisch Verschwendungsfälle aus der 
gesamten Bundesrepublik auf. Auch in diesem Jahr wieder über 100 Fälle, darunter 
insgesamt 6 Fälle aus Sachsen-Anhalt.Neben vier neuen Fällen erfolgt zu zwei bereits 
2014 bzw. 2016 dargestellten Themen eine Nachlese und Neubewertung. 



Magdeburg: Finanzielles und verkehrspolitisches Tunneldesaster (Foto)

Offiziell Eisenbahnkreuzungsmaßnahme genannt, hat Magdeburg eine
Endlosbaustelle: den Tunnel am Hauptbahnhof. Die Gesamtkosten sollten bei der
Auftragsvergabe 2015 rund 102 Mio. Euro betragen. Aktuell ist bekannt, dass sich die
Gesamtkosten auf rund 139 Mio. Euro belaufen. Das geplante Bauzeitende 2019 wurde
mehrfach verschoben und ist nicht zu halten. Das Bauende steht in den Sternen. Ein Ende
der zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Steuerzahler ist genauso wenig
absehbar, wie das Ende der nervigen Einschränkungen für Autofahrer, ÖPNV, Fußgänger
und Radfahrer.

Für die Steuerzahler wird es in mehrfacher Hinsicht desaströs. Durch die sich
abzeichnende Verzögerung drohen zum einen weitere Mehrkosten von mindestens
20 Mio. Euro, wahrscheinlich sogar 30 Mio. Euro. Zum anderen ist die längerdauernde
Tunnelbaustelle für den gesamten Verkehr in Magdeburg ein Desaster. Von den
Auswirkungen auf den Innenstadthandel gar nicht erst zu reden. Da sich auch die
Auseinandersetzungen mit Gutachtern und Gerichten noch länger hinziehen werden, sind
die Steuerzahler auch noch später an anderen Stellen damit belastet. Der Eigenanteil der
Stadt liegt inzwischen bei 67,3 Mio. Euro, Tendenz: weiter steigend! Nicht zuletzt können
andere geplante Maßnahmen aufgrund dieser Mehrkosten und des deutlich gestiegenen
Eigenanteils der Stadt nur verzögert umgesetzt werden.

Diese Gefahr sieht die Stadtverwaltung allerdings nicht. Die finanzielle Mehrbelastung wird
im Stadthaushalt 2018 durch eine „höhere Kreditaufnahme neutralisiert“. Für den
Steuerzahler ist diese Aussage allerdings der Gipfel der Unverfrorenheit. 


DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT:

Zwei Meter des rund 323 m langen Tunnels kosten rund eine Million Euro. Die
Entscheidung wäre wohl anders ausgefallen, wenn dies den Stadträten bei der
Beschlussfassung bereits klar gewesen wäre. Gerade bei großen Bauprojekten muss für
alle Beteiligte, insbesondere für die Bürger und Steuerzahler, größtmögliche Transparenz
beim Umgang mit öffentlichen Mitteln hergestellt werden. Dazu gehören u. a. eine
realistische Planung, belastbare Risikoeinschätzungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
und eine professionelle Arbeit der Verwaltung.

Die Stadtverwaltung und eine Mehrheit des Stadtrats haben bei der Planung und
Steuerung des Tunnelprojekts total versagt und zur Steuergeldverschwendung
beigetragen: Die Kosten wurden kleingerechnet, der angebliche Nutzen überhöht. Die
Zusatzkosten bleiben – zulasten der Steuerzahler. 

[-][-][-][-]

Haldensleben: Luxussanierung zu Lasten der Steuerzahler und Anlieger

Straßenausbaubeiträge, mit teilweise existenzbedrohenden Belastungen
für die Anlieger, sind nicht akzeptabel. Bei der unnötigen Erneuerung der Bornschen
Straße in Haldensleben führt dies auch noch zu Mehrbelastungen für die Steuerzahler.
Ursprünglich sollten nur die Radwege und Nebenanlagen für rund 677.000 hergerichtet
werden. Zur Überraschung der Anwohner der Bornschen Straße wurden 2018 nunmehr
als neuer Kostenanteil der Stadt in den Haushaltsplan 1,73 Mio. Euro eingestellt. Jetzt soll
nämlich auch die Fahrbahn auf einer Länge von 845 m grundhaft erneuert werden, obwohl
sie in einem ordentlichen Zustand ist.

Die Stadt würde mit einer kostengünstigeren Lösung zum einen Haushaltsmittel
einsparen, die sie für andere wichtige Bauvorhaben verwenden könnte. Zum anderen
würden die Straßenanlieger nicht mit Ausbaubeiträgen für fragwürdige Maßnahmen
belastet werden. Dies wäre eine Win-Win-Situation für die Beitrags- und Steuerzahler –
sofern Vernunft über Luxus siegt.

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT: 

Gute Straßen und Gehwege sind notwendig, Luxussanierungen, die aus Steuergeld und
auch noch anteilig von Bürgern über Straßenausbaubeiträge gezahlt werden, dagegen
nicht. Dies ist eine falsche Prioritätensetzung und Steuergeldverschwendung. Eine Million
Euro würden ausreichen, um die bis 2021 in Haldensleben geplante Ausstattung der
Feuerwehr mit einem Boot, einer neuen Drehleiter und einem neuen Fahrzeug für die
Ortsfeuerwehr Wedringen zu finanzieren.

Im Übrigen setzt sich unser Landesverband für die generelle Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge ein. 

[-][-][-]-

Drohndorf/Freckleben: Politischer Kleingeist siegt gegen wirtschaftliche Vernunft

Die Feuerwehr kommt, soviel steht fest. Die Frage ist nur, woher?
Kommt sie aus Drohndorf, aus Freckleben, aus beiden Orten oder aus einem
gemeinsamen Feuerwehrdepot dazwischen? Diese Frage musste der Stadtrat von
Ascherleben 2017 entscheiden.

Der Stadtrat hat einen wirtschaftlich sinnvollen Vorschlag des Oberbürgermeisters für ein
gemeinsames Feuerwehrdepot für zwei Ortsteile mehrfach abgelehnt und sich für die
teuerste Lösung entschieden. Folge: Durch die Beibehaltung der zwei ca. einen Kilometer
auseinanderliegenden Standorte entstehen höhere Investitionskosten von knapp 450.000
Euro und ein dauerhaft höherer Unterhaltungsaufwand.

DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT:

Es darf nicht sein, dass ein von den Bürgern gewählter Stadtrat selbstherrlich eine
wirtschaftlich vernünftige Lösung verhindert. Dadurch wird Steuergeld zum Fenster
herausgeworfen und kann nicht für andere sinnvolle Investitionen verwendet werden.
450.000 Euro reichen aus, um 10 Löschfahrzeuge zu beschaffen.
Das Innenministerium sollte daher keine getrennte Lösung an zwei Standorten mit
Fördermitteln unterstützen. 

[-][-][-]-

Wust-Fischbeck: Fördertöpfe locken in die Steuerverschwendungsfalle

Nicht alles was möglich ist und finanziell machbar, ist auch wirtschaftlich sinnvoll und 
von Nutzen für den Steuerzahler. Eine uralte Fährstraße, die vom Hochwasser teilweise 
beschädigt wurde, soll nun für rund eine Million Euro von Grund auf erneuert werden. 
Eine 100-prozentige Förderung aus Hochwassergeld lockt!
Dabei wäre eine angemessene Reparatur offensichtlich ausreichend und würde auch dem
ursprünglichen Charakter der Straße entsprechen.

Es geht um einen ca. 1,2 km langen uralten Weg und Straße und um rund eine Million
Euro Fördergelder. Diese 1,2 km wurden durch das Hochwasser an einer Stelle, am ca.
4 m breiten Durchlass „Seegraben“, etwas stärker und ansonsten an wenigen Stellen nur
leicht beschädigt.

Für den Steuerzahler bedeutet ein Neubau statt einer Reparatur zunächst einmal
Mehrkosten für den Bau. Besonders unsinnig erscheint der nachhaltige Ausbau des bisher 
eher landwirtschaftlichen Weges zur Betonspurstraße. Auch wenn die Gemeinde die Mittel
vollständig vom Land, und das Land diese aus einem Sondertopf vom Bund bekommt, so
sind es doch Steuermittel. 

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT: 

Investitionen in die Infrastruktur sind richtig, wenn sie notwendig sind. Aufwendige
Sanierungen oder Ausbauten für eine wenig benutzte Straße, vollständig finanziert aus
Fördermitteln, braucht dagegen keiner. Auch wenn Geld da ist, muss vor einem Neubau
die Reparatur als kostengünstigere Alternative geprüft werden. Eine Reparatur würde
Altbewährtes erhalten und gleichzeitig den Steuerzahler schonen. 

[-][-][-][-]

Sachsen-Anhalt: IBG-Verlustinvestment geht in die nächste Runde

Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln, Intransparenz
und insbesondere mangelnde Kontrolle durch das Land waren für den Bund der
Steuerzahler schon 2014 Anlass, die drohenden Millionenverluste bei dem sogenannten
IBG-Skandal ins Schwarzbuch aufzunehmen. Seitdem wird der Vorgang aufgearbeitet.
Dem Land Sachsen-Anhalt drohen Verluste durch mögliche Rückforderungen von EUMitteln
in Höhe von bis zu 92 Mio. Euro. Verantwortlich für die skandalösen Versäumnisse,
insbesondere durch die Nichteinhaltung von Förderkriterien, ist das Land selbst.
Außerdem droht ein weiterer finanzieller Schaden für den Steuerzahler durch
Schadenersatzforderungen des zu spät geschassten Managers.


DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT:

Der gesamte Vorgang ist unfassbar und unerträglich, das Handeln und die Wahrnehmung
von Verantwortung des Landes sind skandalös. Eine solche ungeheuerliche Dimension
von Fördermittelmissbrauch in einem einzelnen Bereich hat es in der Geschichte des
Landes noch nicht gegeben. Der mögliche zusätzliche Schaden von bis zu 92 Mio. Euro
macht auch die gravierende Verantwortung und die unglaublichen Versäumnisse der
jeweiligen Minister deutlich. Politische Konsequenzen – bisher Fehlanzeige. Wir fordern
erneut: Finger weg von Hochrisikogeschäften! Das Land muss die Beteiligung an solchen
Geschäften noch in der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgeben. 

[-][-][-][-]-

Genthin: Millionen für leerstehende Flüchtlingsunterkünfte

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte schon im Schwarzbuch 2016
die Anmietung eines leeren Supermarkts in der Stadt Genthin kritisiert. Schaden für den
Steuerzahler: rund 2 Mio. Euro, für Leerstand seit Januar 2016 bis September 2019.
Inzwischen kam heraus, dass die Vermieterin eine Firma mit Firmensitz in Panama ist, die
Vermietung wurde über eine Büroadresse in Hildesheim abgewickelt. Unverständlich bleibt
auch die Planung des Landes, eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung mit 1.000 Plätzen für
rund 30 Mio. Euro zu errichten.

DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT:

Insbesondere für die neuen Planungen in Stendal fordert der Bund der Steuerzahler ein
Umsteuern der Landesregierung – im Interesse der Steuerzahler. Eine neue zweite
Erstaufnahmeeinrichtung mit 1.000 Plätzen wird nicht gebraucht, die Pläne aus dem Jahr
2015 sind überholt. Bei den derzeit für diese Zwecke vorgehaltenen Liegenschaften
wurden schon genug Steuergelder verschwendet. 30 Mio. Euro Steuerzahlergeld –
finanziert von Bund und Land – für neue fragwürdige Maßnahmen ist
Steuergeldverschwendung, umso mehr, da für die 1.000 neuen Plätze nur ca. 500
sogenannte aktive Erstaufnahmekapazitäten (Klietz 170 Plätze; Breitscheidstraße
Magdeburg 320 Plätze) wegfallen sollen.