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Das flächendeckende Geflügelpestgeschehen im Landkreis Börde ist vorbei.

Ab sofort darf das Geflügel auch in der Ortschaft Schleibnitz wieder ins Freie

Bereits am 21. März 2017 hatte der Landkreis Börde die Stallpflicht gelockert und nur für die Gebiete im 10 km Ausflugstreifen entlang des Drömlings und der Elbe und in der Ortschaft Schleibnitz aufrechterhalten. In Schleibnitz wurde am 15. März 2017 die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Mit sofortiger Wirkung ist nun für das gesamte Gebiet des Landkreises Börde die Stallpflicht aufgehoben. Das für die Ortschaft Schleibnitz bisher verbliebene Aufstallgebot endet mit Ablauf des 19. April 2017. Die Stallpflicht wurde Ende vergangenen Jahres für den gesamten Landkreis Börde verfügt, um eine mögliche Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpest-Erregers zu verhindern. Trotz Aufhebung der Stallpflicht bittet die Landwirtschaftsministerin weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit: „Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Land sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Dies gilt für kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen“, sagte Claudia Dalbert in diesen Tagen.