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Haldensleben: Wohngeldstelle wechselt zum Landkreis

Neue Zuständigkeiten ergeben sich in Kürze für Bezieher von Wohngeld in Haldensleben: Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2017 wird die eigene Wohngeldstelle in der Stadtverwaltung aufgelöst. Für laufende Angelegenheiten und neue Anträge wird dann die Wohngeldstelle des Landkreises zuständig sein.

Bis die Daten an den Landkreis übergeben und sonst alle organisatorischen Fragen geregelt sind, werden Beschäftigte des Landkreises jeweils dienstags von 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Sprechtage in den bekannten Räumen des Rathauses abhalten. Telefonisch erreichbar ist die Wohngeldstelle bis dahin weiter unter 03904/479-368 oder per E-Mail: Buergerbuero@Haldensleben.de.

Hintergrund: Da die Stadt Haldensleben nicht mehr über mehr als 20.000 Einwohner verfügt, hatte das Landesverwaltungsamt diese Änderung der Zuständigkeit eingefordert. Laut Wohngeldgesetz liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung ausschließlich bei den kreisfreien Städten, Landkreisen und Kommunen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner haben.