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JT 100929 073

News Polizeirevier Börde

Ruhestörung

Als Folge des schönen Wetters hatte die Polizei in der Nacht vom Samstag auf Sonntag mehr als 10 Einsätze wegen Ruhestörungen.
Hier konnte die Polizei an die Vernunft der Bürger appellieren und die Nachtruhe wieder herstellen. 



Einbruch in Vereinsheim

Samstag 27.05.2017 / 05:45 Uhr
Durch den Vorsitzenden des Sportvereins Blau-Weiß Empor Wanzleben wird ein Einbruch in das Sportlerheim gemeldet. Unbekannte Täter hatten die Eingangstür, mehrere Innentüren und Umkleideschränke aufgehebelt.
Was genau entwendet wurde, ist bislang nicht bekannt. Zum Einsatz kam die Spurensicherung und die Kriminalpolizei hat die  Ermittlungen aufgenommen.


Versuchter Einbruch in Supermarkt

Sonntag 28.05.2017 / 03:26 Uhr
Unbekannte Täter versuchten in den Aldi-Markt in Gröningen einzubrechen. Die Täter schlugen ein Fenster ein, wurden aber bei ihrer Tat gestört. Auch hier kam die Spurensicherung zum Einsatz und die Kriminalpo-lizei nahm die Ermittlungen auf.


Trunkenheitsfahrt

Sonntag 28.05.2017 / 02:56 Uhr
Nach einer Feierlichkeit in Ohrsleben rastete ein Gast aus, trat gegen einen geparkten PKW und beschädigte diesen. Anschließend setzte er sich in seinen PKW und fuhr in Richtung Ortsmitte. Er konnte durch die Polizei gestellt werden. Bei seiner Fahrt stand er erheblich unter Alkoholeinfluss (2,20 Promille). Als Folge des Abends : Anzeige, Blutentnahme und Führerschein weg


Verkehrsunfall unter Alkohol mit Verletzten

Samstag 27.05.2017 / 21:13
Auf der Landstraße zwischen Velsdorf und Calvörde kam ein 60-jähriger Autofahrer in einer Kurve von der Straße ab, fuhr eine Richtungstafel um und landete im Straßengraben. Hierbei verletzte sich der Autofahrer und musste in ein Krankenhaus.
Bei seiner Fahrt war er alkoholisiert (2,40 Promille).
Konsequenz: Auto kaputt, Strafanzeige, Blutentnahme und Führerschein weg.


Verkehrsunfall mit Verletzten

Samstag 27.05.2017 / 12:26 Uhr
Zu einem Verkehrsunfall kam es in Haldensleben Gerikestraße / Althaldensleber Straße. Hier beachtete ein Autofahrer beim Abbiegen nicht die Vorfahrt des entgegenkommenden Autofahrers. Bei dem folgenden Zu-sammenstoß entstand erheblicher Sachschaden an den Fahrzeugen und einer der Fahrer wurde leicht verletzt.