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Tino Sorge MdB

Tino Sorge (CDU) begrüßt Lockerung des Fernbehandlungsverbotes

Magdeburg, den 11. Mai 2018

Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag in Erfurt sprachen sich die Teilnehmer für eine deutliche Lockerung des Fernbehandlungsverbotes aus. Aus diesem Anlass erklärt der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU):

 

„Ich begrüße die Entscheidung der Delegierten. Das Fernbehandlungsverbot stammt aus dem Jahr 1893 und ist angesichts moderner Kommunikationstechnologien nicht mehr zeitgemäß. Mit dieser Entscheidung können insbesondere die Versorgung von Patienten im ländlichen Raum deutlich verbessert und Arztpraxen entlastet werden.“

 

„Dies leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland im internationalen Vergleich der Anschluss gelingt. Viele Patienten wünschen sich seit langem Angebote wie die Videosprechstunde und nutzen rege digitale Informationswege. Umso wichtiger ist es, auch die Versorgung digital auszugestalten. Angesichts dieses deutlichen Signals des Ärztetages erwarte ich von der Ärzteschaft und anderen Akteuren nun den Teamgeist für eine rasche Umsetzung“, sagte der Gesundheitspolitiker.

 

Hintergrund

§  Das Fernbehandlungsverbot ist in Paragraph 7 der Musterberufsordnung für Ärzte geregelt

§  Erstdiagnosen via Telefon oder Video sowie die Beratung nicht vorstellig gewordener Patienten waren bislang strikt untersagt

§  Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen durften bis zuletzt ebenfalls nicht ohne persönlichen Kontakt erfolgen

§  Das erste Fernbehandlungsverbot stammt aus der Standesordnung für sächsische Ärzte von 1893

§  Vergleich Schweiz: 700.000 Behandlungsfälle des führenden Telemedizin-Anbieters im Jahr 2017