header-placeholder


image header
image
calling 1842212 960 720

Schönebeck: Betrug durch Gewinnversprechen

Am Mittwochnachmittag wurde bei der Polizei in Schönebeck eine Anzeige wegen Betruges erstattet. 

Der 57-jährige Geschädigte war offenbar einem Gewinnversprechen zum Opfer gefallen. Am 25.Juli hatte er erstmals einen Anruf von einer angeblichen Staatsanwältin aus Berlin erhalten. Hier wurde ihm erklärt, dass er aufgrund eines Gewinnes in der Türkei eine Steuerschuld von 12.000.-€ in Deutschland begleichen müsse und Ermittlungen eingeleitet wurden. Mit der Nachfrage, wie er denn an den Gewinn von dem er bisher gar nichts wisse kommt, tappte er in die gestellte Falle. 

Ihm wurde daraufhin erklärt, dass er Geld für die Freigabe des Gewinns an eine Person in Ankara zahlen muss. Dazu wurden ihm alle notwendigen Daten genannt und er überwies vierstelligen Betrag. Wenig später meldete sich die angebliche Staatsanwältin wieder beim Opfer und erklärte, dass der Gewinn freigegeben wurde. Mit diesem Zeitpunkt wurde natürlich auch die angemahnte „Steuerschuld“ fällig. Als Lösung wurde ihm die Entrichtung der Steuer in der Türkei angeboten, natürlich preiswerter als in Deutschland. Dazu müssen nur 4500.-€ an eine Person in Ankara überweisen werden. 

Das Opfer konnte zu diesem Zeitpunkt nur 3000.- der geforderten 4500.- Euro überweisen, der Restbetrag wurde durch die angebliche Anwältin übernommen. Nachdem die Steuerschuld nun scheinbar vom Tisch war, folgte das nächste Problem. 

Die Gewinnsumme war nämlich zu groß und konnte nicht nach Deutschland überwiesen werden. Aber auch hier bot die sehr überzeugende Anruferin sofort Abhilfe, indem sie den Transport des Bargeldes über ein türkisches Unternehmen anbot. Der Kostenpunkt lag bei 3000,-€, das Opfer lenkte ein, dass er dies nicht mehr bezahlen könne und die Anruferin hatte auch dafür eine Lösung parat. Die fehlende Summe von 2.000.-€ werden auf sein Konto überwiesen und müssen anschließend nur noch abgehoben und in bar über den Zahldienst  in die Türkei transferiert werden. Auch hier folgte das Opfer den Anweisungen. 

Das böse Erwachen folgt, als dass die Bank das Konto des Opfers sperren wollte, da es zu dubiosen Fehlüberweisungen kam. Der Betrag von 2000.-€ musste zurück überwiesen werden. Bei der Bank erhielt das Opfer schließlich den Hinweis sich doch lieber an die Polizei zu wenden und dort eine Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten.

Noch während der Anzeigenerstattung meldete sich die angebliche Anwältin beim Opfer, um weitere Formalitäten wie z.B. die anfallenden Zollgebühren zu klären. Der Kontakt wurde zu Ermittlungszwecken vorerst aufrechterhalten. Das in Bar überwiesene Geld zurück zu bekommen scheint trotz der vorhandenen Belege eher aussichtslos. Es entstand ein Schaden im oberen vierstelligen Bereich.

Die Anzahl der Betrugsstraftaten insgesamt steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Präventionsmaßnahmen der Verbraucherschutz- und Sicherheitsbehörden erreichen den überwiegend älteren Personenkreis offenbar nicht oder nicht rechtzeitig. Auch die zunehmende Professionalität der Betrüger überzeugt scheinbar immer mehr Menschen Vertrauen in die Täter zu haben.

Fakt ist:

-       es gibt niemanden der etwas zu verschenken hat! Man kann also z.B. auch nicht bei einer Lotterie in der Türkei gewinnen, wenn man nicht teilgenommen hat.

-       Dies ist nur einer der vielen Betrugsmaschen, die aus den überwiegend ausländischen, zumeist türkischen), Callcentern organisiert werden.

-       Wenn ein Staatsanwalt oder Gerichtsvollzieher oder ein sonstiger Einzugsberechtigter von Ihnen Geld haben verlangt, erfolgt dies nicht telefonisch, dies erfolgt schriftlich, z.B. als Mahnung.

-       Deutsche Behörden, z.B. Staatsanwälte fordern niemanden auf Geld von Deutschland in die Türkei zu überweisen.