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Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 09.06.2017

Aktuelle Hinweise

Am 5. Juni 2017 haben die VAE die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt.

Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die  fortlaufend aktualisiert werden.

Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.

Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.

Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, elektronischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die VAE können nur die Auslandsvertretungen der VAE erteilen.