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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 04.07.2017

Aktuelle Hinweise

Die Grenze zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik (ejR) Mazedonien und Griechenland wurde bis auf weiteres für Flüchtlinge geschlossen.

Es wird dringend empfohlen, nur die offiziellen Grenzübergänge zu benutzen, Migranten nicht über die Grenzen zu begleiten und keine unbekannten Anhalter mitzunehmen.

Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder die ejR Mazedonien ohne gültigen Sichtvermerk zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren geahndet.

Der im August 2015 im Zusammenhang mit der Migrationssituation für Teile der ejR Mazedonien ausgerufene Krisenzustand gilt weiter, derzeit bis zum 31. Dezember 2017.
Betroffen sind die Gegenden an der Südgrenze zu Griechenland und der Nordgrenze zu Serbien. Die Registrierungszentren Vinojug (an der griechisch-mazedonischen Grenze bei Gevgelija) und Tabanovce (an der mazedonisch-serbischen Grenze) wurden zu militärischem Sperrgebiet erklärt. Die mazedonische Regierung hat darüber hinaus einen 22 km langen Zaun entlang der grünen Grenze zu Griechenland errichtet und setzt militärische Kräfte ein, um, laut eigener Aussage, die Migrationsbewegung besser regulieren zu können. Militärische und Polizeikräfte führen in einem fünf Kilometer breiten Gebiet entlang der Grenze vermehrt Kontrollstreifen zur Grenzsicherung durch. Touristen wird empfohlen, dieses Gebiet zu meiden.

Die regulären Grenzübergänge und der touristische Reiseverkehr sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Aufgrund der besonderen Situation muss jedoch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.  

Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise und die Medienberichterstattung zu den weiteren Entwicklungen zu verfolgen.