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Strafrecht / Verkehrsrecht: Welche Promille­grenzen gibt es?

Als Promille­grenze wird der Grenzwert bezeichnet, den Fahrzeug­führer maximal im Blut aufweisen dürfen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Solche Sanktionen können zum Beispiel eine Geldbuße, ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens sein.

Welche Promillegrenzen gibt es?

Folgende Promille­grenzen gibt es bei der Blut­alkohol­konzentration (BAK):

0,0 ‰ BAK
Diese Promille­grenze gilt für Fahr­anfänger und Personen unter 21 Jahren sowie für Bus-, Taxi- und Miet­wagen­fahrer.

0,3 ‰ BAK
Treten neben einer BAK von 0,3 ‰ zudem alkohol­bedingte Ausfalls­er­scheinungen auf, geht man von einer relativen Fahr­untüchtigk­eit aus. In diesem Fall begeht der Fahrzeug­führer eine Straftat und es drohen Geldstrafe, Freiheits­strafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem erhöht sich das Punktekonto im Fahr­eignungs­register auf drei. Das oben Gesagte gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer.

0,5 ‰ BAK
Bei einer BAK von 0,5 ‰ liegt eine Ordnungs­widrigkeit vor, die bei Ersttätern zu einem Fahrverbot von in der Regel einem Monat, einer Geldbuße von 500 Euro sowie zwei Punkten im Fahr­eignungs­register führt.
Wieder­holungs­tätern drohen eine Geldbuße von 1.000 Euro, drei Monate Fahrverbot und die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

1,1 ‰ BAK
Eine BAK von 1,1 ‰ begründet den Vorwurf der absoluten Fahr­untüchtigk­eit bei Autofahrern. Ab dieser Grenze begeht der Autofahrer unabhängig vom Vorliegen von Ausfall­erscheinungen eine Straftat. Dies kann zu einer Geldstrafe von regelmäßig 30 Tages­sätzen sowie einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr führen. Hinzu kommen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie drei Punkte im Fahr­eignungs­register.

1,6 ‰ BAK
Weist ein Autofahrer eine BAK von 1,6 ‰ auf, wird die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet.

Zudem liegt ab diesem Wert eine absolute Fahr­untüchtigk­eit bei Radfahrern vor.