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Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht

Am Mittwoch, 24. Januar 2018, beginnt um 9.00 Uhr vor dem Schöffengericht die Hauptverhandlung gegen einen 1977 geborenen Angeklagten, dem vorsätzliche Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung vorgeworfen wird. 


Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen in Magdeburg lebenden Kampfsportler, der auch als Trainer tätig ist. Bei den Geschädigten handelt es sich um in Magdeburg tätige Rechtsanwälte.


Hintergrund der Anklageschrift vom 27. September 2017 ist folgender:


1. Am 9. März 2017 gegen 15.30 Uhr soll der Angeklagte auf den später geschädigten S. getroffen sein, als dieser im Begriff gewesen sei, sein Fahrzeug an der Tankstelle in der Brenneckestraße zu betanken. Weil S. der Aufforderung des Geschädigten nicht nachgekommen sei, mit dem Fahrzeug bis zur nächsten Zapfsäule vorzufahren, habe der Angeklagte dem S. einen Schlag verpasst, so dass S. kurzzeitig ohnmächtig geworden und hingefallen sei. S. soll sich dabei eine Kopfplatzwunde zugezogen haben, die mit mehreren Stichen habe genäht werden müssen. Ob der Angeklagte den S. in dessen Eigenschaft als Rechtsanwalt gekannt hatte oder S. ein Zufallsopfer war, ist offen.


2. Am 19. Juni 2017 soll sich der Angeklagte nach Vereinbarung eines Termins unter Verwendung falscher Personalien Zutritt zu den Kanzleiräumen von Rechtsanwalt D. verschafft haben, der den Angeklagten zuvor in einem Strafverfahren verteidigt hatte. Weil der Angeklagte mit D.´s Kostenrechnung von rd. 2.300 Euro nicht einverstanden gewesen sei, habe er D. aufgesucht und erreichen wollen, dass dieser die Kosten selbst übernehme. Der später geschädigte D. habe zu dieser Zeit noch angenommen, es handle sich um einen normalen Besprechungstermin mit dem ihm bekannten Angeklagten. Er habe diesen deshalb empfangen. 

Der Angeklagte habe dem D. aber die Kostenrechnung entgegengehalten und geäußert, dass D. alles falsch gemacht habe. Der Angeklagte habe daraufhin D., der mit einem Angriff nicht gerechnet habe, einen harten Schlag ins Gesicht versetzt, so dass D. mit dem Schreibtischstuhl umgefallen und gegen die Heizung geprallt sei. Nach kurzzeitiger Bewusstlosigkeit habe D. aufstehen wollen. Der Angeklagte habe dem am Boden liegenden D. aber mit den Worten bedroht "Du bleibst liegen, Du zahlst alles, damit das klar ist!". Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte D. erneut ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte soll hierdurch eine Gehirnerschütterung, starke Prellungen sowie Platzwunden am Kopf und am gesamten Körper erlitten haben, so dass er im Universitätsklinikum habe behandelt werden müssen. Aufgrund gutachterlicher Expertise sei davon auszugehen, dass für D. Lebensgefahr bestanden habe.


Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem Angeklagten vorsätzliche Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung vor. Räuberische Erpressung ist ein Verbrechen, so dass das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht und nicht vor dem Strafrichter zu eröffnen war. Das Gericht wird u.a. durch Vernehmung von Zeugen Beweis erheben. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten eine empfindliche Gesamtfreiheitsstrafe. Ob das Gericht die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen wird, ist ungewiss. Zum einen ist der Angeklagte vorbestraft, zum anderen stand er im Zeitpunkt der o.g. Taten unter Bewährung. Mit einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung muss der Angeklagte im Fall des Schuldspruchs außerdem rechnen.