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Verwaltungsgericht Magdeburg: Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

Magdeburg, den 30. September 2018



Die Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 24.09.2018 den von der suspendierten Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben gestellten Antrag auf Fristsetzung zum Abschluss der behördlichen disziplinarrechtlichen Ermittlungen abgelehnt. Das Disziplinargericht konnte keine vorwerfbare schuldhafte Verzögerung bei der Bearbeitung des Disziplinarverfahrens durch den Stadtrat der Stadt Haldensleben feststellen. 

In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tage befasste sich das Disziplinargericht mit dem erneuten Antrag der suspendierten Bürgermeisterin, mit dem diese die Aufhebung ihrer Suspendierung begehrte. Auch dieser Antrag wurde durch das Gericht abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, es seien keine veränderten Umstände zu erkennen, wonach das Disziplinargericht seinen Beschluss vom 25.04.2017 zur Aufrechterhaltung der Suspendierung hätte ändern müssen.

Die beiden Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 15 B 20/18 MD und 15 B 23/18 MD