22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) – 2. Strafkammer
Prozessbeginn: Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12
Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.