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Heute im Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung vor dem Strafrichter

Magdeburg, den 24. Mai 2017

Heute findet vor dem Strafrichter die Hauptverhandlung gegen zwei 1992 und 1989 geborene Angeklagte statt. Den Angeklagten M. und B. wird vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet sowie eine gefährliche Körperverletzung und Strafvereitelung begangen zu haben.

Beide Angeklagte nahmen am 3. Oktober 2015 an einer Demonstration teil, die von Polizeibeamten begleitet worden war. Anlass für die polizeiliche Begleitung der Demonstration war, dass zwei Demonstrationsteilnehmer pyrotechnische Erzeugnisse gezündet hatten. Deren Identität sollte festgestellt werden. Nach dem Ende der Demonstration wurden die Polizeibeamten aus der Gruppe heraus attackiert. Ein Beamter wurde getreten, ein anderer mit einer Fahnenstange geschlagen. Hierfür kamen zwei Personen als Täter in Frage.
Dem 27 Jahre alten Angeklagten B. wird vorgeworfen, einen Polizeibeamten daran gehindert zu haben, eine als Täter in Frage kommende Person festzuhalten.

Dem 24 Jahre alten Angeklagten M. wird vorgeworfen, in Kenntnis der Angriffe auf die Polizeibeamten absichtlich mit Gewalt gegen einen anderen Polizeibeamten vorgegangen zu sein, um zu verhindern, dass die zwei als Täter in Frage kommende Person gefasst wird. Der Angeklagte M. soll hierbei mit gehobenem Bein in voller Wucht mit dem Fuß gegen den Unterkörper des Polizeibeamten getreten haben, so dass sich der Beamte eine Fraktur des linken Mittelfingers zugezogen haben soll.

Anschließend soll der Angeklagte M. dem Angeklagten B. zur Hilfe geeilt sein. Dabei habe der Angeklagte M. dem Polizeibeamten einen seitlichen Schlag mit der Faust unter den Helm versetzt, so dass der Beamte eine Schwellung der Lippe erlitten haben soll und die von dem Beamten zuvor festgehaltene Person mit beiden Angeklagten fliehen konnte.

Die öffentliche Hauptverhandlung beginnt um 9.00 Uhr. Nach Verlesung der Anklageschrift hat das Gericht die Vernehmung von acht Zeugen geplant, darunter mehrere Polizeibeamte. Im Falle eines Schuldspruchs droht jedem Angeklagten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Während der Verhandlung soll es unmittelbar vor dem Gebäude des Justizzentrums Magdeburg eine angemeldete Kundgebung mit Lautsprecheranlage, Transparenten und Flugblättern geben, mit der Unterstützer der Angeklagten ihre Solidarität bekunden wollen.