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Landgericht Halle: Tötung Neugeborener in Helbra und Bennstedt

Der im August 1971 geborenen Angeklagten wird Totschlag in zwei Fällen zur Last gelegt.

Sie soll in den Jahren 2004 nach einer verborgen gehaltenen Schwangerschaft in ihrer Wohnung in Helbra ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht und unmittelbar nach der Geburt dadurch getötet haben, dass sie das Baby in eine Plastiktüte gesteckt und dann in den Gefrierschrank gelegt habe.

Nach einer erneuten heimlichen Schwangerschaft soll sie im Jahre 2008 in ihrer nunmehr in Benndorf gelegenen Wohnung einen gesunden Jungen zur Welt gebracht und in der gleichen Weise getötet haben.

Die Angeklagte hat die Taten gestanden.

Es droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

Die Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird als Totschlag bestraft, wenn keine Mordmerkmale vorliegen. Der bis 1998 geltende Tatbestand der Kindstötung (§ 217 StGB alter Fassung) sah für den Fall der Tötung eines nichtehelichen Neugeborenen einen geringeren Strafrahmen vor. Diese Privilegierung ist seitdem entfallen.

Ob es sich im vorliegenden Falle um eheliche oder nichteheliche Kinder handelte, ist der Anklageschrift nicht zu entnehmen.

Prozessbeginn: 22.03.2018