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Pfandbon

Ihr Recht: Wie lange ist ein Pfandbon gültig?

Pfandbon für Flaschenpfand: Wie lange ist ein Pfandbon gültig und wann darf ein Supermarkt die Annahme eines Pfandbons verweigern?

Wer hat nicht schon mal nach der Abgabe der Pfandflaschen vergessen den Pfandbon auch einzulösen? Schnell verschwindet der Bon in einer Jacken- oder Hosentasche und schon gerät er in Vergessenheit. Wird der Pfandbon später wieder entdeckt, stellt sich die Frage, ob der Bon überhaupt noch gültig ist. Es gibt nämlich Fälle, in denen Supermärkte die Einlösung des Pfandbons 30 Tage nach der Abgabe der Flaschen mit dem Hinweis auf abrechnungstechnische Probleme ablehnen. Die Kassen sollen in einem solchen Fall einen Fehler zeigen. 

Doch ist dies zulässig?

Die Gültigkeit eines Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach verjährt der Auszahlungsanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Diese Frist kann sich aber noch verlängern. Denn die Verjährungsfrist fängt erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen an, in dem der Pfandbon ausgestellt wurde.

Wer also zum Beispiel seine Pfandflaschen im Mai 2016 abgegeben hat, kann den erhaltenen Pfandbon noch bis zum 31.12.2019 einlösen. Es ist daher unzulässig, wenn ein Supermarkt die Auszahlung eines 30 Tage alten Bons aus welchen Gründen auch immer verweigert.

Foto Quelle: DAWR - Deutsches Anwaltsregister