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Landgericht Magdeburg: Doppelmord in Westerhausen

Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.
 
Mit Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
 
Auf die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.
 
Der Bundesgerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Magdeburg angeordnet.

In dem am  01. September 2017 begonnen Prozess ist möglichweise im nächsten Termin am
 
          Mittwoch, dem 15. November ab 09.00 Uhr
 
mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung  zu rechnen. Eine Urteilsverkündung an diesem Tag ist nicht geplant. Sobald mit einem Urteil zu rechnen ist wird die Öffentlichkeit informiert.