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Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung vor dem Strafrichter

Magdeburg, den 23. Mai 2017

Heute findet die Hauptverhandlung gegen eine Angeklagte statt, die 2015 vor Gericht als Zeugin uneidlich falsch ausgesagt haben soll. 

In einem Berufungsverfahren gegen ihren Bekannten soll sie vor dem Landgericht Magdeburg als Zeugin ausgesagt haben, dass sie nicht gewusst habe, dass es sich bei dem von ihr im Tierpark vorgelegten Geldschein um Falschgeld gehandelt habe. Die Angeklagte habe, so die Anklageschrift, seinerzeit zu Unrecht behauptet, dass ihr Bekannter bei der Verwendung des Falschgeldes nicht anwesend gewesen sei und nicht darauf gedrängt habe, die Eintrittskarten mit einem 50-Euro-Schein zu bezahlen. 

Die Angaben sollen falsch gewesen sein, weswegen sich die Frau jetzt verantworten muss. Der Bekannte der Angeklagten ist wegen Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt worden.