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Magdeburg: Drei Klagen im Zusammenhang mit einer sog. "Facebook-Party".



Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg wird sich am 28.03.2017 in drei Verfahren mit der Frage befassen, ob die Kläger im Zusammenhang mit einer sogenannten "Facebook-Party" zur Zahlung von Verwaltungskosten herangezogen werden können.

Die Klägerin in zwei Verfahren soll im September 2012 auf der Internetplattform "Facebook.com" zu der Veranstaltung "Hausparty XD" eingeladen haben, die Anfang Oktober 2012 in Magdeburg stattfinden sollte. Da die Veranstaltung als "öffentlich" ausgeschrieben wurde, waren innerhalb weniger Stunden 40.000 Personen  eingeladen. Mehr als 4.000 Personen hatten ihre Teilnahme zugesagt. In der Folge distanzierte sich die Klägerin von der Veranstaltung. Daraufhin soll der Kläger des dritten Verfahrens eine "Hymne", Treffpunkt und –zeit angegeben haben, um sich am Veranstaltungstag gemeinsam mit den anderen Teilnehmern zur "Hausparty XD" zu begeben.

Das Gericht wird zu klären haben, ob mit der Einladung zur "Facebook-Party" Gefahren einhergingen, die den Klägern zuzurechnen sind. Nur in diesem Fall können sie zur Zahlung der für die Gefahrenabwehr entstandenen Kosten herangezogen werden.

Die mündliche Verhandlung findet am 28.03.2017 um 9:30 Uhr in Saal 1 des Justizzentrums statt.