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Landgericht Halle: Verstoß gegen Annäherungsverbot, Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle in Eisleben

Der Angeklagte D.J. ist im August 1979 geboren, seine mitangeklagte Ehefrau K.J. im September 1980.
Gegen den Angeklagten D.J. liegen insgesamt acht Anklagen vor. Darin werden ihm vor allem wiederholte Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zur Last gelegt, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung.

So soll er zwischen 2015 und Ende 2016 immer wieder seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Mutter in Eisleben aufgesucht haben, obwohl ihm dies durch ein so genanntes Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtlich untersagt gewesen sei. Bei diesen Gelegenheiten soll er die Frauen wiederholt beleidigt, haben. Auch habe er damit gedroht, ihr Haus anzuzünden oder den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu entführen, wenn er nicht Zugang zu dem gemeinsamen Kind erhalte. Wiederholt soll er auch Fensterscheiben der von den Frauen bewohnten Häuser eingeworfen haben.
Weiterhin werden dem Angeklagten mehrere Einbruchsdiebstähle sowie Brandstiftung zur Last gelegt, der Mitangeklagten Beihilfe dazu in zwei Fällen.

Mit der Mitangeklagten soll der Angeklagte im März 2017 in Helbra auf dem Gelände eines Autohauses die Zahlautomaten in zwei Waschboxen sowie einen Staubsaugerautomaten aufgebrochen und so insgesamt 50,00 Euro erbeutet haben. Ebenfalls im März 2017 soll er in Helbra über das Dach eines Nettomarktes in den Markt eingedrungen sein, um dort Waren zu entwenden. Da aber eine optische Alarmanlage ausgelöst worden sei, hätten er und die Mitangeklagte, die den Tatort gesichert habe, unverrichteter Dinge den Markt verlassen.

Allein soll er dann ebenfalls im März 2017 in einen Nettomarkt in Eisleben eingedrungen sein, um aus den Aufenthaltsräumen des Personals Gegenstände zu entwenden, wo er aber nichts Stehlenswertes gefunden habe. Aus Verärgerung darüber habe er in dem Einkaufsmarkt gelagerte Pappe angezündet, was zu einem Schwelbrand geführt habe, der einen Schaden in Höhe von mindestens 150.000,00 Euro verursacht habe. Bei einem weiteren Einbruch in einen Einkaufsmarkt in Eisleben soll er mit einem Gullideckel die Tür eingeworfen und dann mehrere Flaschen Schnaps im Wert von jeweils 6,79 Euro entwendet haben - der Sachschaden belaufe sich auf 2.000,00 Euro.

Die Mitangeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt, der Angeklagte D.J. hat sich nur teilweise geständig eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen kann.

Prozessbeginn 30. November 2017