Til Schweiger hat im Streit um eine veröffentlichte Privatnachricht auf Facebook nun überraschend gewonnen. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht normalerweise vor einer Veröffentlichung privater Mails – doch in diesem Fall könne sich der Schauspieler auf seine Meinungsfreiheit sowie die Informationsfreiheit berufen. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke ist anderer Ansicht.
Trailer: