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Verwaltungsgericht Magdeburg: Windenenergieanlage stört Flugsicherungseinrichtung bei Magdeburg

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 28.11.2017 die Klage eines Windenergieanlagenbetreibers abgewiesen.

Dabei hatte sich das Gericht mit der Frage zu befassen, ob der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe der Ortschaft Biere (Salzlandkreis) die Funktionsfähigkeit der Flugsicherungseinrichtung VOR Magdeburg entgegensteht.


Zum Hintergrund: Die Obere Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hatte die Zustimmung zur Errichtung der Windenergieanlage aufgrund eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung versagt. Diese hatte die Frage des Einflusses der Anlage auf Einrichtungen der Flugsicherung mit einer Computersimulation berechnet. Dabei war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die geplante Anlage in unzulässigem Umfang zu Fehlern bei der Funktion der Flugsicherungseinrichtung führen werde. Die Betreiber der Windenergieanlage hatten versucht, das Ergebnis der Computersimulation im Wege einer Befliegungsstudie mit deutschlandweiten Messungen an anderen Flugsicherungseinrichtungen zu widerlegen.

 Das Gericht folgte in seiner Entscheidung dem auf einem "worst-case-Gedanken" beruhenden Gutachten der Deutschen Flugsicherung. Dieser entspreche dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik. Die Flugsicherung diene dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter. Das computergestützte Berechnungsverfahren lasse eine geeignete Risikoabschätzung zu, da darin jegliche Szenarien einer Beeinträchtigung simuliert werden könnten.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Aktenzeichen: 4 A 297/14 MD