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Landgericht Dessau-Roßlau: Rechtsanwalt vom Vorwurf des Betruges freigesprochen

Die 6. Strafkammer des Landgerichts hat gestern einen 57-jährigen Rechtsanwalt aus Dessau-Roßlau aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. 


Ihm war vorgeworfen worden, als Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des Dessau-Roßlauer Handballvereins von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga zuständig war, im Herbst 2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben. 


Auf Bitten des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau soll der Rechtsanwalt mit einem späteren Schreiben seine Aussage bekräftigt haben, sämtliche Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt, was tatsächlich aber nicht der Fall war. 


Entsprechend einem zuvor gefassten Beschluss, den Handballverein unter der Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist, veranlasste die Stadt daraufhin eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 € an den DRHV 06 e.V., von der ein Betrag von 50.000,00 € zweckgebunden auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts weitergeleitet und später an die Stadt zurückgezahlt worden ist.

 

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte gegen den Rechtsanwalt in erster Instanz eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt. Auf dessen Berufung hat das Landgericht das Urteil im Kern mit der Begründung abgeändert, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei bereits nicht erwiesen, dass der Rechtsanwalt die Verantwortlichen überhaupt getäuscht habe. Jedenfalls aber lasse sich ein Täuschungsvorsatz nicht nachweisen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.