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Amtsgericht Magdeburg: Schüsse auf ein Magdeburger Seniorenheim


Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht 


Gestern hat vor dem Jugendschöffengericht die Hauptverhandlung gegen zwei 1997 und 1998 geborene Angeklagte begonnen, denen u.a. vorgeworfen wird, im Mai und Juni 2016 in dreizehn Fällen gemeinschaftlich handelnd andere Personen vorsätzlich körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen worden sein soll und es in elf Fällen bei einem Versuch geblieben ist.
 
Beide Angeklagte, die seit längerem befreundet sein sollen, sollen mit einer Luftdruckpistole mehrfach aus dem Fenster des Zimmers des älteren Angeklagten in einem Magdeburger Studentenwohnheim auf ein benachbartes Seniorenheim und auf die davor verlaufene Straße gezielt und geschossen haben, so dass Balkonverkleidungen, Blumenkübel, Fensterscheiben sowie in zwei Fällen Personen getroffen und in elf Fällen Personen nur knapp verfehlt worden sind. Die Anklageschrift geht davon aus, dass beide Angeklagte gemeinschaftlich und in allen Fällen mit dem Vorsatz gehandelt haben, andere Menschen zu verletzen.
 
Die anwaltlich vertretenen Angeklagten äußerten sich zur Sache und räumten die Vorwürfe weitgehend ein. Da das Gericht Widersprüche zwischen den  Angaben des einen Angeklagten und dessen Angaben vor der Polizei unmittelbar nach der Festnahme feststellte, konzentrierte sich die Hauptverhandlung zunächst auf eine Aufklärung dieser Widersprüche.
 
Beide Angeklagte haben auch Erklärungen dafür abgegeben, weshalb sie die ihnen vorgeworfenen Taten im letzten Jahr begangen haben. Da dem älteren der beiden Angeklagten auch vorgeworfen wird, in seinem Zimmer im Studentenwohnheim einen verbotenen Schlagring besessen zu haben, kam es zu weiteren Nachfragen des Gerichts.
 
Für gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei mehreren Taten wird eine Gesamtstrafe gebildet. Das Gericht wird zusätzlich klären müssen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt.
 
Das Jugendschöffengericht setzte aber gestern zunächst die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen fort. Für den 29. November, den 06. und den 13. Dezember 2017 sind für jeweils 9.00 Uhr Fortsetzungstermine anberaumt, auch deshalb, weil noch weitere Vorwürfe gegen die Angeklagten bestehen, über die verhandelt werden soll.

Aufgrund einer sitzungspolizeilichen Verfügung finden an allen Verhandlungstagen besondere Einlasskontrollen vor dem Sitzungssaal statt.