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Urteil: Unfall mit Auto des Vaters - Versicherung muss Schaden regulieren

Versicherung lehnt Regulierung des Unfallschadens ab

Im zugrunde liegenden Fall lieh ein Vater seinem Sohn ohne Autoführer­schein sein Auto abends unter der Auflage, dass der Freund des jungen Mannes hinter dem Steuer sitzen sollte. Während der Ausfahrt kam es zu einem Unfall mit einem geparkten Auto. Die Versicherung weigerte sich aber, dafür aufzukommen. Es gab Verdachts­momente dafür, dass der Sohn am Steuer gesessen hatte. Gegen den Sohn wurde bereits zweimal wegen Fahrens ohne Mofa­führer­schein ermittelt. Die Versicherung argumentierte, der Vater hätte damit rechnen müssen, dass auch der Sohn fahren werde.

Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters nicht bewiesen

Das sah das Gericht anders. Allein die Tatsache, dass bereits gegen den jungen Mann ermittelt wurde, sei noch nicht hinreichend für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vaters. Die Hemm­schwelle, ein Auto ohne Führer­schein zu fahren, schätzte das Gericht erheblich höher ein, als dies mit einem Mofa zu tun. Die Versicherung musste bezahlen.


(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2017, Az. 5 U 174/16).
Quelle: dpa/DAWR/ab