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Magdeburg / ST: Land plant 7 Millionen Euro für den Waldumbau bis 2020

Gespräch zur Lage der Forstwirtschaft noch in dieser Woche

 

Magdeburg. Das Sturmtief „Friederike“ hat in den Wäldern Sachsen-Anhalts Spuren hinterlassen. Besonders in den Regionen Harz und Anhalt erreichten die Orkanböen erhebliche Stärken. Dabei kam es in Sachsen-Anhalt in allen Standortsregionen (Mittelgebirge, Hügelland und Tiefland) zu erheblichen Schäden. Die Schäden im Wald sind vor allem Einzelwürfe und Einzelbrüche. Im Harz und in der Region Anhalt sind größere Schäden bis hin zu Bestandsauflösungen zu verzeichnen. Für den Gesamtwald werden nach einer ersten Einschätzung circa 1,5 Millionen Festmeter Holz veranschlagt. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:

 

„Das Land unterstützt die Waldbesitzenden bei der Wiederaufforstung durch Fördermittel. Für die geplanten Waldumbaumaßnahmen sind Mittel der EU sowie Mittel des Bundes und des Landes in Höhe von circa 7 Millionen Euro bis 2020 geplant. Diese beinhalten auch die Förderung von Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Stürmen, wie zum Beispiel Wiederaufforstungen, Zaunbau und Pflege. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Mischwald angepflanzt wird. Laub- und Nadelgehölze gemeinsam werden unsere Wälder widerstandsfähiger gegenüber Stürmen und Schädlingen machen. So sind sie fit für die Zukunft und die Klimaveränderungen.“

 

Weiterhin kündigt die Ministerin an, dass es noch in dieser Woche ein Gespräch mit der Forstwirtschaft zur aktuellen Problemlage geben wird. „Auf Arbeitsebene werden sich alle Beteiligten über den Stand der aktuellen Schäden und das weitere gemeinsame Vorgehen austauschen können. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter des Landeszentrums Wald (LZW), des Landesforstbetriebs (LFB), des Waldbesitzerverbandes und Forstunternehmerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (FUV)“, teilt die Ministerin mit.

 

 

Hintergrund

Förderung des Waldumbaus

Gefördert werden 70 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben bei der Neubegründung einer Mischkultur mit mindestens 30 Prozent Laubholzanteil. Weiterhin wird 85 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben bei der Neugründung einer Laubholzkultur mit mindestens 80 Prozent Laubholzanteil gefördert. Zudem werden der Bau von Wildschutzzäunen und Pflegemaßnahmen für die Dauer von 5 Jahren finanziell vom Land unterstützt. Voraussetzung ist, dass ein Waldbewirtschaftungsplan für die betroffenen Antragsflächen nachgewiesen wird.

 

Bei den geschädigten Forstwegen sieht das Land eine Förderung für die grundhafte Instandsetzung bzw. den Neubau von Wegen in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor.

 

Zur Förderung beraten die Betreuungsforstämter des Landeszentrums Wald und die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Die erforderlichen Richtlinien sowie die Antragsunterlagen stehen im Internet unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de