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PM 2018 174

Weniger Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz 2017 in Sachsen-Anhalt

19. Juli 2018

Am Ende des Jahres 2017 erhielten in Sachsen-Anhalt 10 031 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt in Halle (Saale) mitteilt, ging die Zahl um 3 976 Personen (- 28 %) im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die Zahl der Anspruchsberechtigten lag damit erstmals wieder unter dem Niveau von 2014 (12 701 Personen).

Von den Regelleistungsempfängern erhielten 7 780 (78 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 2 251 Empfänger bekamen genehmigte Asylleistungen analog der Hilfe zum Lebensunterhalt (22 %).

Wie auch im Vorjahr waren knapp drei Viertel Männer (72 %), 28 % waren weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) betrug 2 338 (23 %) und ging damit anteilmäßig im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozentpunkte zurück.

Weniger als die Hälfte der Leistungsberechtigten waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2017 betrug ihr Anteil 49 % 
(4 940 Personen). 5 091 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Knapp die Hälfte (49 %) lebte vor der Einreise in Asien. 1 652 Personen kamen aus Indien, 1 378 aus Afghanistan und 803 Zuwanderer hatten die syrische Staatsbürgerschaft.

Von den 10 031 Regelleistungsempfängern warteten zum Berichtszeitpunkt 435 verpflichtend auf ihre Ausreise, 6 018 waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 384 waren mitgereiste Familienangehörige, 2 947 erhielten eine Duldung, 118 waren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, 20 stellten einen Folge- oder Zweitantrag und von 109 lagen keine Angaben vor oder sie hatten eine Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender (BÜMA).

Der Erwerbsstatus der Leistungsempfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war am Jahresende 2017: 138 Personen vollzeiterwerbstätig, 96 teilzeiterwerbstätig und 9 797 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 7 584 Hilfesuchende zusätzliche Unterstützung aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Im Laufe des Berichtsjahres 2017 wurden 90,8 Millionen EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Damit halbierten sich die Ausgaben des Vorjahres. Über die Hälfte der Zahlungen (51 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.