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PM 2018 175

Sachsen-Anhalt: 5 % weniger Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

19. Juli 2018

Ende des Jahres 2017 bezogen in Sachsen-Anhalt 13 303 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren das 657 Personen bzw. 5 % weniger als ein Jahr zuvor. 

Von den mehr als 13 Tausend Hilfeempfängern lebten mehr als zwei Drittel (9 018 Personen; 68 %) in einer Einrichtung wie z. B. Wohn- oder Pflegeheimen. Dieser Personenkreis erhielt, ergänzend zur Absicherung des Grundbedarfs, Beihilfen für Kleidung und Barbeträge zur freien Verfügung. Im Jahr zuvor waren es 
9 327 Männer und Frauen, die eine stationäre Betreuung in Anspruch genommen hatten. Der Altersdurchschnitt der Personen, deren Lebensmittelpunkt sich in einer Einrichtung befand, lag am 31.12.2017 bei 52 Jahren und blieb somit unverändert.  

Nachdem in den letzten 3 Jahren der Anteil der Frauen kontinuierlich zurückging, blieb er zum Berichtszeitpunkt 2017 stabil (5 443 Frauen; 41 %). 

Nicht nur die Gesamtzahl, sondern auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen die einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft durch soziale Leistungen deckten, ging im Berichtsjahr zurück. Wurde im Jahr 2016 noch für 1 413 junge Menschen der Antrag auf Unterstützung bewilligt, waren es am Jahresende 2017 nur 1 332 Personen im Alter bis unter 18 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen.