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2018 08 24 LSVD Podium Streitgespr  ch Familienhaus MD

Magdeburg / ST: LSBTI* kommen 2019 in die Landesverfassung

Magdeburg, den 24. August 2018


Ministerin für Justiz und Gleichstellung nennt auf LSVD-Podiumsdiskussion in Magdeburg Zeitplan zur Ergänzung der Landesverfassung.


MAGDEBURG. Am 23. August 2018 fand im Familienhaus Magdeburg das LSVD-Streitgespräch zum Thema „Sexuelle Vielfalt verfassungsrechtlich schützen“ statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern von Landtagsfraktionen und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) nahm auch die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding an der Diskussion teil. Im Rahmen des Gesprächs nannte die Ministerin nun erstmals einen Zeitplan für die Ergänzung der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“. Bereits 2016 hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 7 Absatz 3 der Landesverfassung zugesagt.

 

Ministerin Keding erläuterte bei der LSVD-Veranstaltung auf Nachfrage, dass sie die anderen Ministerien um Rückmeldung bis September 2018 gebeten habe, ob dort weitere Verfassungsänderungen geplant sind. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Siegfried Borgwardt, ergänzte, dass danach der parlamentarische Prozess zur Ergänzung der Landesverfassung im ersten Halbjahr 2019 stattfinden und abgeschlossen werden solle. Die CDU wolle demnach die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen und bis dahin die notwendigen Mehrheiten sammeln. 

 

„Wir sind erleichtert, dass nach dem Debakel um die Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz, nun endlich ein Zeitplan zur Erweiterung der Landesverfassung vorliegt. Die Ergänzung ist längst überfällig. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder zunehmen, braucht es eine klare verfassungsrechtliche Absicherung, dass Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung in Deutschland nie wiederkehren können. Die Ergänzung der Landesverfassung ist der erste Schritt dorthin. Es wäre nur folgerichtig, wenn die Landesregierung aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun auch die Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 unterstützen würde.“ betont Mathias Herrmann aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Sachsen-Anhalt.

 

Gegenwärtig haben die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Thüringen und das Saarland ihre Landesverfassung entsprechend ergänzt. Sachsen-Anhalt wäre damit das siebte Bundesland, das sich in seiner Landesverfassung klar gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) aussprechen würde.

 

„Es geht uns nicht um Sonderrechte, sondern um unsere Grundrechte. Grundrechte schützen auch Verschiedenheit. Es braucht ein inklusives Verfassungsrecht. Mit der Ergänzung der Landesverfassung würde dokumentiert werden, dass Lesben, Schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) genauso schutzwürdig sind, wie die anderen in Art. 7, Abs. 3 aufgeführten Minderheiten und dass ihre Respektierung für das Zusammenleben in Sachsen-Anhalt unverzichtbar ist“, ergänzt Mathias Fangohr vom Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.

 


FOTO: Podium v.l.n.r.: Siegfried Borgwardt (CDU), Ministerin Anne-Marie Keding (CDU), Philipp Edlich (Vorsitzender der Liberalen Schwulen- und Lesben Mitteldeutschland), Cornelia Lüddemann (Grüne), Henny Engels (LSVD Bundesvorstand), Eva von Angern (DIE LINKE), Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD), Günther Dworek (LSVD Bundesvorstand)