header-placeholder


image header
image
01 MVBNEWS

MVB News - Jobticket ab 2019 steuerfrei: Pendler profitieren

Dienstag, den 11. Dezember 2018


Magdeburg. Der Bundesrat hat den Weg für das steuerfreie Jobticket ab 2019 frei gemacht. Damit werden steuerliche Anreize sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber geschaffen, um die Angebote des marego-Verbundes und der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) zu nutzen.

 

Jost Beckmann, Geschäftsführer der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego), freut sich über die Entscheidung: „Dies ist ein klares Signal der Politik, die öffentlichen Verkehrsmittel stärker zu nutzen. Profitieren werden davon auch die vielen Pendler in und um Magdeburg“.

 

Im marego-Verbund ist die MVB der größte Jobticket-Partner. „Bereits 16 Firmen nutzen das Jobticket-Angebot der MVB und bieten so ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, günstiger mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren. Darüber hinaus profitieren alle Kunden zusätzlich vom Jobticket, da es auch in der Freizeit gilt. Mit der steuerlichen Vergünstigung wird es nun noch attraktiver“, erläutert MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.

 

Hintergrund zum Jobticket bei der MVB im marego-Verbund:

 

Der Arbeitnehmer hat einen Preisvorteil durch indirekten Rabatt gegenüber der vergleichbaren Abo-Monatskarte. Ein weiterer Vorteil ist der einfachere und bequemere Erwerb: Information, Bestellung, Abholung und Bezahlung erfolgt direkt am Arbeitsplatz des eigenen Unternehmens. Das Jobticket gilt auch in der Freizeit.

 

Es wird an Firmen, Institutionen und Ämter ausgegeben mit einer Mindestabnahmemenge von 20 Stück. Firmen mit weniger Mitarbeiter können sich auch zu Bezugsgemeinschaften zusammenschließen, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen.

 

Jobtickets sind immer Jahresabonnements. Besteht bereits ein privates Abonnement mit der MVB, kann dieses ohne weiteres in ein Jobticket umgewandelt werden.

 

 

Hintergrund zur Steuerfreiheit:

 

Der Weg für das steuerfreie Jobticket ist endgültig frei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde nach dem Bundestag am 23. November auch von den Vertretern der 16 Länder im Bundesrat gebilligt. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Mit der Neuregelung sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden. Die steuerfreien Leistungen werden jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet.