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Aus dem Gerichtssaal: Urteil erwartet gegen einen Arzt aus Halberstadt wegen mehrfacher Vergewaltigung

Magdeburg, den 18. Januar 2019



Landgericht Magdeburg

21 Ks 853 Js 73061/18 (11/18) – 1. Strafkammer

 

In dem am 28.09.2018 begonnen Prozess wird nach nunmehr 25 Verhandlungstagen am

Mittwoch, den 23.01.2019 um 09.00 Uhr, Saal A 23

die Verkündung des Urteils in öffentlicher Sitzung erwartet. Die Plädoyers sind mittlerweile in nicht-öffentlicher Sitzung gehalten worden und der Angeklagte hatte das letzte Wort.

 

Sachverhalt:

Dem 42-jährigen nicht vorbestraften Arzt werden insgesamt 10 Straftaten vorgeworfen, die er von September 2015 bis Februar 2018 in Halberstadt und anderen Orten begangen haben soll.

Schwerster Tatvorwurf ist, dass der Angeklagte einer Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer soll dann an Kokainvergiftung gestorben sein. Sollte der Angeklagte dieser Tat überführt werden sieht die Staatsanwaltschaft hierin u.a. eine Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Gesetz droht hierfür  eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren an, (§178 StGB).

In seinem Eröffnungsbeschluss vom 4. September 2018 hat das Schwurgericht zudem den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen oder Totschlages in Betracht kommen könnte. Zudem könnte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und/oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.

In 9 weiteren Fällen soll der Angeklagte heimlich und teilweise gegen deren erklärten Willen 4 anderen Frauen Drogen verabreicht und mit diesen teilweise sexuell verkehrt haben. Eine Frau soll unter Kokaineinfluss Verkehrsunfälle gebaut haben. In anderen Fällen sollen die Frauen aufgrund der Drogenvergiftung nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu äußern, ob sie sexuelle Kontakte wünschten oder nicht.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er wurde am 29.03.2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft