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Bundestag

Heute im Bundestag: Insolvenzsicherung für Flugreisende

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 17. Januar 2019

  1. Insolvenzsicherung für Flugreisende
  2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  3. Terrorismusverfahren beim GBA
  4. Evaluation des Paragrafen 219a
  5. Externe Experten im BMJV


01. Insolvenzsicherung für Flugreisende

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7035). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherzustellen haben, dass einem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen, und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen. Dies müsse analog zum Pauschalreiserecht gelten. In der EU solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Regelung einsetzen.

Anträge zum besseren Schutz von Fluggästen haben auch die Fraktionen Die Linke (19/1036) und Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) vorgelegt. Der Rechtsausschuss hat beschlossen, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen.



02. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/6923) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6587) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. Zu dem in der Anfrage genannten Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 505/18) sind nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Verbändeanhörung im September 2018 Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Notarvereins, der Bundesnotarkammer, des Bundes Deutscher Rechtspfleger, des Deutschen Aktieninstituts, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Anwaltvereins eingegangen. Die Auswahl der Beteiligung sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt. Der Entwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.



03. Terrorismusverfahren beim GBA

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die Anzahl der im Jahr 2018 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem, islamistischem sowie rechts- und linksterroristischem Terrorismus gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6904) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6595). Grund der Anfrage sind Prognosen in Medienberichten. Wie die Bundesregierung unter Verweis auf die Daten des GBA schreibt, leitete der GBA im vergangenen Jahr 305 Ermittlungsverfahren ein, die einen Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus aufwiesen. 855 Ermittlungsverfahren hätten einen Bezug zum islamistischen Terrorismus, und 132 Ermittlungsverfahren hätten einen Bezug zum"Islamischen Staat. Weiter seien sechs Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland, ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland und ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet worden. Wegen minderer Bedeutung seien insgesamt 263 Verfahren an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.



04. Evaluation des Paragrafen 219a

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen dem Bestehen von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vor. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6934) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6385). Der Paragraf, der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet, sei "Teil eines gesetzgeberischen Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben". Für Datenerhebungen zum Zusammenhang zwischen dem Bestehen des Paragrafen und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen habe in der Vergangenheit kein Anlass bestanden. Datenmaterial zu den Wirkungen und Zusammenhängen des Paragrafen lägen der Bundesregierung nicht vor.

Weiter heißt es in der Antwort unter anderem, die Aufgabe, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, obliege den Ländern. Die Länder entschieden daher selbst, ob und wie sie über die Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. Der Bund habe hierauf keinen Einfluss. Ferner wird in der Antwort darauf verwiesen, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte in dem durch Paragraf 219a vorgegebenen Rahmen darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zur von den Abgeordneten erfragten die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit 219a wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6519) verwiesen. Zwischen 2002 und 2017 gab es vier Verurteilungen, geht aus der Antwort weiter hervor.



05. Externe Experten im BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Welche Rolle externe Experten für die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz spielen, will die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (19/6953) wissen. Grundsätzlich werde begrüßt, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt, schreiben die Fragesteller. Gleichwohl sei eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse nötig. Die Abgeordneten fragen, welche Expertengremien das Ministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit unterhält, und wollen konkret unter anderem wissen, ob sich solche Gremien mit Themen wie Digitalisierung, Verbraucherschutz sowie klein- und mittelständische Unternehmen befassen. Des weiteren fragen sie nach der Rechtsgrundlage der Einberufung der Gremien und deren Aufträgen sowie nach der Evaluation.


Foto: Bundesregierung / Bergmann