25 KLs 225 Js 23485/18 (51/18) – 5. Strafkammer
Einem 43-jährigen Mann wird zur Last gelegt, am 07. Juli 2018 in einem Supermarkt in Haldensleben verschiedene Lebensmittel gestohlen zu haben. Als er bei der Tat durch Mitarbeiterinnen entdeckt wurde, soll er diese mit einem Messer bedroht haben.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Mann aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.