Magdeburg. Die Fördermittel der Sinnesberatungsstellen, die die gesellschaftliche Teilhabe von blinden, sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Land verbessert, werden ab diesem Jahr mehr als verdoppelt. Die Finanzierung in 2019 als auch die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre sieht eine Erhöhung von 352.600 Euro auf 748.400 Euro vor. „Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Die Sinnesberatungsstellen mit ihren Standorten in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal, Halberstadt und Wittenberg helfen bei verschiedenen Problemen im Alltag wie zum Beispiel im Umgang mit Sozialleistungsträgern. Darüber hinaus wird der Umgang von technischen Hilfsmitteln je nach Behinderungsart geschult und Unterstützung bei weiteren Anlaufschwierigkeiten angeboten. Bei Erkrankung alleinstehender Gehörloser wird der Einsatz von Sozialhelfern mit Kenntnissen der Gebärdensprache angeboten. Das kulturelle Leben wird durch Organisation von Begegnungsveranstaltungen zum Meinungs- und Gedankenaustausch, von Veranstaltungen und auch Ausflügen gefördert.
Die Anlaufstellen