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SAN Heute

Ministerium verdoppelt Zuschüsse für Sinnesberatungsstellen

Montag, den 21. Januar 2019


Magdeburg. Die Fördermittel der Sinnesberatungsstellen, die die gesellschaftliche Teilhabe von blinden, sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Land verbessert, werden ab diesem Jahr mehr als verdoppelt. Die Finanzierung in 2019 als auch die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre sieht eine Erhöhung von 352.600 Euro auf 748.400 Euro vor. „Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

 

Die Sinnesberatungsstellen mit ihren Standorten in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal, Halberstadt und Wittenberg helfen bei verschiedenen Problemen im Alltag wie zum Beispiel im Umgang mit Sozialleistungsträgern. Darüber hinaus wird der Umgang von technischen Hilfsmitteln je nach Behinderungsart geschult und Unterstützung bei weiteren Anlaufschwierigkeiten angeboten. Bei Erkrankung alleinstehender Gehörloser wird der Einsatz von Sozialhelfern mit Kenntnissen der Gebärdensprache angeboten. Das kulturelle Leben wird durch Organisation von Begegnungsveranstaltungen zum Meinungs- und Gedankenaustausch, von Veranstaltungen und auch Ausflügen gefördert. 

 

Die Anlaufstellen  finanzieren sich zu 85 Prozent durch freiwillige Förderleistungen des Landes und zu 15 Prozent durch Leistungen vom Integrationsamt sowie durch Spenden und Eigenmittel. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt dabei einerseits Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben und andererseits zur Finanzierung von Honorar- und Fahrtkosten für die im Einzelfall notwendige Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen, die im privaten Bereich anfallen können. Auch für die Arbeitnehmer in diesem Bereich verfolge das Ministerium den Grundsatz „Gutes Geld für gute Arbeit.“