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AOK Karte 30.07

Gesundheit-News: Fortschritt für Versicherte - E-Rezept jetzt auch per AOK-Versichertenkarte


veröffentlicht am 30. Juli 2023

Foto: Versichertenkarte der AOK. 
(ams). AOK-Versicherte können ab sofort über ihre Versichertenkarte das elektronische Rezept einlösen, wenn auch Arztpraxen und Apotheken über die nötige Technik verfügen. 
Mit der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke gibt es damit künftig eine einfache Alternative zum Papier-Rezept. "Die AOK hat den neuen Prozess in ihre IT-Systeme integriert", sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Die Verbandschefin spricht von einem "Fortschritt für die Versicherten", denn der Prozess "ist einfacher und komfortabler als alle bisher verfügbaren Varianten".

Für Arztpraxen bietet der neue Einlöseweg eine Reihe von Vorteilen. So sind beispielsweise keine händischen Unterschriften des Arztes oder der Ärztin auf Papier mehr nötig. „Allerdings funktioniert die neue Variante nur, wenn Arztpraxen und Apotheken die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben“, betont Reimann. Hier seien die Apotheken in der Umsetzung aktuell schon weiter als die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. "Am Ende kann es nur gemeinsam gehen. Daher bitten wir unsere Versicherten um Verständnis, wenn das neue Angebot zum Start noch nicht flächendeckend von allen Ärztinnen und Ärzten unterstützt wird."

Alle Datenschutzvorgaben erfüllt
Das neue Verfahren ist nach den Vorgaben der gematik umgesetzt worden und erfüllt alle vorgegebenen Datenschutz-Anforderungen. So wird das E-Rezept beispielsweise nicht direkt auf der Karte gespeichert. Stattdessen fordert die Apotheke nach dem Stecken der Karte die Nachweise, die für das Einlösen des Rezepts benötigt werden, bei der Krankenkasse des Versicherten an. Neben dem neuen und komplett digitalen Einlöseweg per elektronischer Gesundheitskarte kann das E-Rezept auch mithilfe eines Papierausdrucks der Arztpraxis eingelöst werden. Außerdem gibt es den Weg über die E-Rezept-App der gematik, die jedoch erst nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess genutzt werden kann.



Text / Foto: AOK-Bundesverband